Organe des SSB

A) Bundesleitung (BL) setzt sich zusammen aus

  • Landeskommandant
  • Landeskommandant- Stellvertreter
  • Bundesgeschäftsführer
  • Bundeskassier
  • Landeskurat
  • Bezirksmajore
  • Referenten
  • Vertreter der ladinischen Kompanien
  • Bundessekretär
  • Adjutant des Landeskommandanten

Der Bundesleitung ist vorbehalten:

  • Umsetzung der von der Bundesversammlung und des Bundesausschusses erteilten Richtlinien
  • Erstellung der Geschäftsordnung und Disziplinarordnung
  • Genehmigung des Haushalts und Beschaffung von Finanzmitteln
  • Öffentlichkeitsarbeit

B) Bundesausschuss (BA) setzt sich zusammen aus

  • Die Mitglieder der Bundesleitung
  • Die Bataillonskommandanten
  • Die Delegierten, wobei jeder Schützenbezirk pro fünf Kompanien einen von ihnen gewählten Delegierten im Offiziersrang entsendet

Aufgaben

Der Bundesausschuss kann Vorschriften zur einheitlichen Organisation und Führung des Schützenwesens erlassen. Solche Vorschriften sind insbesondere:

  • Grundsätze zur Bildung von Schützenbezirken und Bataillonen
  • Grundsätze zur Führung einer Schützenkompanie
  • Die Schießordnung
  • Die Exerziervorschrift
  • Richtlinien für Dienstgradabzeichen, Tragen von Orden und Ehrenzeichen
  • Die Schiedsgerichtordnung
  • Die Funktionsbeschreibung der Mitglieder der Bundesleitung

C) Bundesversammlung (BV) setzt sich zusammen aus

  • Hauptmänner der Schützenkompanien
  • Obmänner der Schützenkapellen
  • Mitgliedern der Bundesleitung

Der Bundesversammlung ist vorbehalten:

  • Entgegennahme der Berichte der Bundeschargen
  • Entlastung des Bundeskassiers
  • Wahl der Bundeschargen (Landeskommandant, LKdt- Stv., Bundesgeschäftsführer, Bundeskassier)
  • Wahl der Rechnungsprüfer
  • Wahl des Schiedsgerichts
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Kompanien an den Bund
  • Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
  • Behandlung von Anträgen der Kompanien, der Bezirke, des Bundesausschuss und der Bundesleitung
  • Änderungen und Ergänzung der Statuten
  • Auflösung des Südtiroler Schützenbundes

Die Chargen der Bundesleitung und Ihre Aufgaben

1) Landeskommandant

  • trägt die Verantwortung für den Bund und ist dessen gesetzlicher Vertreter
  • erarbeitet Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
  • führt den Vorsitz in der BV, im BA und in der Bundesleitung
  • ist die höchste Disziplinarinstanz des Bundes

2) Der Landeskommandant-Stellvertreter

  • vertritt den Landeskommandanten bei dessen Verhinderung
  • kann, ähnlich wie Referenten, spezielle Aufgaben übernehmen

3) Bundesgeschäftsführer

  • ist für den inneren Aufbau des Bundes verantwortlich
  • führt die Bundesgeschäftsstelle mit Unterstützung des Bundessekretärs
  • koordiniert und überwacht die Tätigkeit der Referenten, der Bezirke und Kompanien

4) Bundeskassier

  • obliegt die finanzielle Gebarung des Bundes und dessen steuerrechtliche Abrechnung

5) Der Landeskurat

  • ist der Geistliche Beistand des Bundes

6) Bezirksmajore

  • vertritt den Bezirk in der Bundesleitung und trägt die Verantwortung dafür
  • koordiniert und überwacht die Referenten seines Bezirkes
  • führt den Vorsitz in der Bezirksversammlung und in der Bezirksleitung
  • organisiert und leitet die Veranstaltungen des Bezirkes

7) Bundesreferenten

Bundesreferenten werden auf Vorschlag des Landeskommandanten von der Bundesleitung bestellt, sie sind Fachspezialisten für:

  • Jugend (Jungschützenbetreuer)
  • Kultur und Bildung (Kultur- und Bildungsreferent)
  • Schießreferent
  • Presse (Schriftleiter der TSZ)
  • Exerzierwesen
  • Marketenderinnen
  • Öffentlichkeitsarbeit und neue Medien
  • Umwelt- und Heimatschutz

8) Ladinervertreter

  • wird von den Kompanien aus den ladinischen Sprachgebieten gewählt

9) Bundessekretär

  • führt die Protokolle der Bundesversammlung, des Bundesausschusses und der Bundesleitungssitzungen
  • führt den Schriftverkehr des Bundes nach Vorgaben des LKdt, LKdt- Stv. und des BGf.
  • führt die Mitgliedsdatei des Bundes

10) Adjutant des Landeskommandanten

Der Adjutant steht dem Landeskommandanten in allen Angelegenheiten zur Bereitschaft, zu denen er in dessen Auftrag und unter dessen Aufsicht herangezogen wird