A) Bundesleitung (BL) setzt sich zusammen aus
- Landeskommandant
- Landeskommandant- Stellvertreter
- Bundesgeschäftsführer
- Bundeskassier
- Landeskurat
- Bezirksmajore
- Referenten
- Vertreter der ladinischen Kompanien
- Bundessekretär
- Adjutant des Landeskommandanten
Der Bundesleitung ist vorbehalten:
- Umsetzung der von der Bundesversammlung und des Bundesausschusses erteilten Richtlinien
- Erstellung der Geschäftsordnung und Disziplinarordnung
- Genehmigung des Haushalts und Beschaffung von Finanzmitteln
- Öffentlichkeitsarbeit
B) Bundesausschuss (BA) setzt sich zusammen aus
- Die Mitglieder der Bundesleitung
- Die Bataillonskommandanten
- Die Delegierten, wobei jeder Schützenbezirk pro fünf Kompanien einen von ihnen gewählten Delegierten im Offiziersrang entsendet
Aufgaben
Der Bundesausschuss kann Vorschriften zur einheitlichen Organisation und Führung des Schützenwesens erlassen. Solche Vorschriften sind insbesondere:
- Grundsätze zur Bildung von Schützenbezirken und Bataillonen
- Grundsätze zur Führung einer Schützenkompanie
- Die Schießordnung
- Die Exerziervorschrift
- Richtlinien für Dienstgradabzeichen, Tragen von Orden und Ehrenzeichen
- Die Schiedsgerichtordnung
- Die Funktionsbeschreibung der Mitglieder der Bundesleitung
C) Bundesversammlung (BV) setzt sich zusammen aus
- Hauptmänner der Schützenkompanien
- Obmänner der Schützenkapellen
- Mitgliedern der Bundesleitung
Der Bundesversammlung ist vorbehalten:
- Entgegennahme der Berichte der Bundeschargen
- Entlastung des Bundeskassiers
- Wahl der Bundeschargen (Landeskommandant, LKdt- Stv., Bundesgeschäftsführer, Bundeskassier)
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Wahl des Schiedsgerichts
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Kompanien an den Bund
- Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit des Bundes
- Behandlung von Anträgen der Kompanien, der Bezirke, des Bundesausschuss und der Bundesleitung
- Änderungen und Ergänzung der Statuten
- Auflösung des Südtiroler Schützenbundes