Kompanien

Die Schützenkompanien

setzen sich zusammen aus

A) Aktiven Mitgliedern:

  • ortsansässige Tiroler Männer nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Marketenderinnen
  • Ehrenoffiziere
  • Jungschützen und Jungmarketenderinnen nach der Vollendung des 11. bis zum 16. Lebensjahres
  • Jungschützen- und Jungmarketenderinnen-Anwärter vor Vollendung des 11. Lebensjahres (ohne aktives und passives Wahlrecht)

B) Ehrenmitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht)

C) Unterstützende Mitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht)

  • Sie unterstützen finanziell die Kompanie

Ausführende Organe der Schützenkompanie sind

A) Hauptversammlung

wird einmal jährlich als ordentl. Hauptversammlung einberufen; ihr ist vorbehalten:

  • Entgegennahme der Berichte der Kompaniechargen
  • Entlastung der Kommandantschaft und des Kassiers
  • Neuwahl der Kommandantschaft
  • Wahl der Rechnungsprüfer
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Mitglieder
  • Verleihung der Ehrenoffizierswürde und der Ehrenmitgliedschaft
  • Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie
  • Änderungen oder Ergänzung der Satzungen der Kompanie
  • Bestätigung der Aufnahme von Mitgliedern
  • Auflösung der Kompanie
  • Beschlußfassung über Anträge der Kommandantschaft oder eines Drittels der aktiven Mitglieder der Kompanie

B) Kommandantschaft

setzt sich zusammen aus:

  • Hauptmann
  • Oberleutnant
  • Fahnenleutnant
  • je einen Leutnant für jeden Zug von 20 Mann
  • Fähnrich
  • Oberjäger
  • Jungschützenbetreuer

Der Kommandantschaft sind vorbehalten:

  • Aufnahme oder Ausschluß von Mitgliedern;
  • Umsetzung der von der Hauptversammlung, der Bundesleitung und der Bundesgeneralversammlung erteilten Richtlinien;
  • Erstellung der Geschäftsordnung;
  • Genehmigung von Haushalt und Beschaffung finanzieller Mittel;
  • ernennt oder kooptiert Referenten;
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Der Hauptmann trägt die Verantwortung für die Kompanie, ist deren gesetzlicher Vertreter, kommandiert diese; er erarbeitet Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie, organisiert und leitet die Verstaltungen, führt den Vorsitz in der Kommandantschaft und in der Hauptversammlung; er hält den Kontakt zum Bezirk und zur Bundesleitung. Er ist die erste Disziplinarinstanz.

Der Oberleutnant vertritt den Hauptmann; der Fahnenleutnant trägt die volle Verantwortung über die Kompaniefahne; der Zugleutnant führt den ihm zugeteilten Kompaniezug.

Der Oberjäger führt das Exerzieren durch.