Die Schützenkompanien
setzen sich zusammen aus
A) Aktiven Mitgliedern:
- ortsansässige Tiroler Männer nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- Marketenderinnen
- Ehrenoffiziere
- Jungschützen und Jungmarketenderinnen nach der Vollendung des 11. bis zum 16. Lebensjahres
- Jungschützen- und Jungmarketenderinnen-Anwärter vor Vollendung des 11. Lebensjahres (ohne aktives und passives Wahlrecht)
B) Ehrenmitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht)
C) Unterstützende Mitglieder (ohne aktives und passives Wahlrecht)
- Sie unterstützen finanziell die Kompanie
Ausführende Organe der Schützenkompanie sind
A) Hauptversammlung
wird einmal jährlich als ordentl. Hauptversammlung einberufen; ihr ist vorbehalten:
- Entgegennahme der Berichte der Kompaniechargen
- Entlastung der Kommandantschaft und des Kassiers
- Neuwahl der Kommandantschaft
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Mitglieder
- Verleihung der Ehrenoffizierswürde und der Ehrenmitgliedschaft
- Erteilung von Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie
- Änderungen oder Ergänzung der Satzungen der Kompanie
- Bestätigung der Aufnahme von Mitgliedern
- Auflösung der Kompanie
- Beschlußfassung über Anträge der Kommandantschaft oder eines Drittels der aktiven Mitglieder der Kompanie
B) Kommandantschaft
setzt sich zusammen aus:
- Hauptmann
- Oberleutnant
- Fahnenleutnant
- je einen Leutnant für jeden Zug von 20 Mann
- Fähnrich
- Oberjäger
- Jungschützenbetreuer
Der Kommandantschaft sind vorbehalten:
- Aufnahme oder Ausschluß von Mitgliedern;
- Umsetzung der von der Hauptversammlung, der Bundesleitung und der Bundesgeneralversammlung erteilten Richtlinien;
- Erstellung der Geschäftsordnung;
- Genehmigung von Haushalt und Beschaffung finanzieller Mittel;
- ernennt oder kooptiert Referenten;
- Öffentlichkeitsarbeit.
Der Hauptmann trägt die Verantwortung für die Kompanie, ist deren gesetzlicher Vertreter, kommandiert diese; er erarbeitet Richtlinien für die Tätigkeit der Kompanie, organisiert und leitet die Verstaltungen, führt den Vorsitz in der Kommandantschaft und in der Hauptversammlung; er hält den Kontakt zum Bezirk und zur Bundesleitung. Er ist die erste Disziplinarinstanz.
Der Oberleutnant vertritt den Hauptmann; der Fahnenleutnant trägt die volle Verantwortung über die Kompaniefahne; der Zugleutnant führt den ihm zugeteilten Kompaniezug.
Der Oberjäger führt das Exerzieren durch.