Reglement
1. Verleihung des Günther-Obwegs-Preises
1.1 Der Südtiroler Schützenbund verleiht in regelmäßigen Abständen, erstmals im Jahr 2015, den Günther-Obwegs-Preis als Anerkennung für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit Fragen zur Zukunft Südtirols auseinandersetzen.
1.2 Der Günther-Obwegs-Preis wird im Rahmen der Bundesversammlung des Südtiroler Schützenbundes vom Landeskommandanten verliehen. Über die Verleihung entscheidet die Bundesleitung aufgrund der Empfehlung der Jury. Abweichungen von der Empfehlung der Jury müssen von der Bundesleitung begründet werden. Die Entscheidung der Bundesleitung über die Preisverleihung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Bestimmungen für die Verleihung
2.1 Mit dem Günther-Obwegs-Preis können wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet werden, die sich mit Fragen zur Zukunft Südtirols auseinandersetzen. Insbesondere wäre es dem Südtiroler Schützenbund ein Anliegen, wenn die Auswirkungen einer Loslösung Südtirols von Italien behandelt würden, wobei hierfür vom Südtiroler Schützenbund eine Broschüre mit möglichen Fragestellungen zur Verfügung gestellt wird. Es sind aber auch Arbeiten zu anderen Themen willkommen.
2.2 Es können sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsarbeiten eingereicht werden. Im Falle von Gemeinschaftsarbeiten wird der Günther-Obwegs-Preis an den hauptverantwortlichen Autor vergeben.
3. Ausstattung des Günther-Obwegs-Preises
3.1 Der Günther-Obwegs-Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von bis zu EUR 5.000,00. Über die endgültige Höhe des Preisgeldes entscheidet die Bundesleitung nach Anhörung der Jury.
3.2 Der Günther-Obwegs-Preis kann in Ausnahmefällen auf mehrere für preiswürdig befundene Arbeiten aufgeteilt werden.
4. Teilnahmevoraussetzungen
4.1 Alle wissenschaftlichen Arbeiten, die bis zum 31. Januar eines jeden Jahres in der Bundeskanzlei des Südtiroler Schützenbundes, Innsbrucker Straße 29, 39100 Bozen, zu Händen des Landeskommandanten des Südtiroler Schützenbundes einlangen, können für den Günther-Obwegs-Preis des selben Jahres nominiert werden. Es sind beizulegen:
(a) ein ausgedrucktes Exemplar der Arbeit;
(b) ein elektronisches Exemplar (im PDF-Format) der Arbeit (dieses ist per Email an die Adresse info@schuetzen.com zu übermitteln);
(c) der Lebenslauf des Autors (bei Gemeinschaftsarbeiten: Lebensläufe sämtlicher Autoren sowie Hinweis auf den hauptverantwortlichen Autor);
(d) ein von allen Autoren unterzeichnetes Datenschutzformular (hier erhältlich: Günther-Obwegs-Preis).
4.2 Die wissenschaftlichen Arbeiten müssen in deutscher, italienischer oder englischer Sprache verfasst sein.
4.3 Eine einmal eingereichte Arbeit kann nicht ein weiteres Mal vorgelegt werden.
5. Jury
5.1 Die Jury besteht aus Persönlichkeiten des akademischen und des öffentlichen Lebens, die von der Bundesleitung des Südtiroler Schützenbundes ernannt werden, wobei ein Platz in der Jury für ein Mitglied der Familie Obwegs reserviert ist. Das Gremium besteht mindestens aus fünf Jury-Mitgliedern, eine Höchstanzahl ist nicht vorgesehen. Vorsitzender der Jury ist ex officio der jeweilige Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes.
5.2 Die Sitzungen der Jury werden vom Vorsitzenden einberufen.
5.3 Die Mitglieder der Jury sind an Weisungen nicht gebunden und in ihrer Entscheidung frei.
5.3 Die Beratungen der Jury werden von deren Vorsitzendem oder von einer von diesem beauftragten Person moderiert. Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Gäste können mit Zustimmung des Vorsitzenden der Jury an den Sitzungen teilnehmen. Alle an den Sitzungen teilnehmenden Personen sind verpflichtet, über Abläufe und Inhalte der Sitzungen Stillschweigen zu bewahren.
5.4 Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder und der Vorsitzende an der beschlussfassenden Sitzung teilnehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jurymitglieder, die an der Sitzungsteilnahme verhindert sind, haben das Recht, dem Vorsitzenden gegenüber vor der Sitzung ein schriftliches Votum abzugeben. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Jury ist nicht verpflichtet, eine Empfehlung an die Bundesleitung abzugeben. Die Empfehlung der Jury ist schriftlich zu begründen.
5.5 Die Arbeit der Jurymitglieder erfolgt ehrenamtlich. Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.
5.6 Jurymitglieder können ausschließlich von der Bundesleitung des Südtiroler Schützenbundes ernannt und entlassen werden.
6. Externe Gutachter
Die Bundesleitung des Südtiroler Schützenbundes kann zudem externe Gutachter namhaft machen, die nicht Teil der Jury sind und Gutachten zu einzelnen, ihnen vorgelegten Arbeiten abgeben können. Diese Gutachten sind für die Jury nicht bindend. Die externen Gutachter sind in ihren Entscheidungen völlig unabhängig und sind darüber hinaus nicht verpflichtet, ein Gutachten abzugeben. Auf Verlangen der externen Gutachter müssen deren Gutachten bei der Preisverleihung öffentlich verlesen werden. Die Arbeit der Gutachter erfolgt ehrenamtlich.
7. Nichtvergabe des Günther-Obwegs-Preises
Sollten keine wissenschaftlichen Arbeiten eingereicht werden oder die eingereichten Arbeiten von der Jury oder der Bundesleitung für nicht preiswürdig erachtet werden, so wird die Vergabe des Günther-Obwegs-Preises um ein Jahr aufgeschoben.
8. Fassungen dieses Reglements / Vorrangregelung
Dieses Reglement wird in deutscher und italienischer Sprache verfasst. Im Falle eines Widerspruches zwischen der deutschen und der italienischen Fassung, haben die Bestimmungen der deutschen Fassung Vorrang.
9. Ausnahmefälle / Änderungen am Reglement
Die Bundesleitung des Südtiroler Schützenbundes hat das Recht, Fälle, die auftauchen, aber von diesem Reglement nach Inhalt und/oder Form nicht erfasst sind, zu regeln. Sie hat zudem das Recht, Änderungen am vorliegenden Reglement vorzunehmen sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle auftauchenden und nach diesem Reglement nicht zu klärenden Sachverhalte entscheidet die Bundesleitung.