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Häufig gestellte Fragen
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Sicher hat man sich daran gewöhnt. Dies war auch von Anfang an die Intention des Erfinders und des faschistischen Regimes.
Die bloße Feststellung „man hat sich daran gewöhnt“ würde also bedeuten, dass man im Nachhinein diejenigen belohnt, die aus imperialistischen Überlegungen heraus die pseudoitalienischen Namen auferlegt haben, und die es von Anfang an darauf angelegt haben, dass die Zeit verstreicht, bis das, was unnatürlich ist, als völlig natürlich und normal empfunden wird.
In Katalonien hatte man sich an die hispanisierten Namen auch gewöhnt. Und trotzdem wurden sie – und dies nach 250-jähriger amtlicher Gültigkeit! – 1983 aus dem amtlichen Gebrauch entfernt.
Im gesamten EU-Raum und darüber hinaus haben die von einem nationalstaatlichen Regime willkürlich aufoktroyierten Namen keine amtliche Gültigkeit mehr. Warum sollte Südtirol eine Ausnahme bilden?
Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Grundsätzlich: Der Respekt vor den Italienern hat nichts mit dem Respekt vor der faschistischen Namengebung zu tun. Genauso hat die Existenzberechtigung der Italiener in Südtirol nichts mit der Existenzberechtigung der faschistischen Toponomastik zu tun. Dies ist nur eine Fehlinterpretation des Faschismus.
Faschistische Falschnamen, die nur dazu da sind, Südtirols Sprach- und Siedlungsgeschichte immer noch in ein falsches Licht zu rücken, verdienen keinen Respekt!
Außerdem sind die pseudoitalienischen Namen nicht nur Sache der Italiener. Sie werden allen Sprachgruppen vorgesetzt und stellen somit für alle eine ideologische und kulturelle Nötigung dar: Auf Schildern, in Texten, ja sogar in persönlichen Dokumenten.
Wenn etwas Respekt verdient, dann sind es die historischen Namen. Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Was ist Unrecht? Historisch gewachsene Namen zu beseitigen und neue Namen zu erfinden, oder erfundene Namen, die auf dem Prinzip einer Scheingeschichte und einer Scheinkultur beruhen, abzuschaffen und die historischen Namen wieder herzustellen?
Handelt es sich wirklich in beiden Fällen um ein Unrecht? Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Seien wir ehrlich: Ist es nicht eine glatte Lüge, von Frieden zu reden, wenn ein faschistisches Unrecht fröhliche Urständ feiert? Ist es nicht nur ein Scheinfriede, wenn dieser nur darauf aufbaut, dass faschistisches Unrecht relativiert und ignoriert wird?
Wie kann man in eine friedvolle Zukunft blicken, ohne dass man vorher Vergangenheitsbewältigung betrieben und das gut gemacht hat, was schon längst überfällig gewesen wäre?
Seien wir ehrlich: Sind Algund, Vahrn, Marling und Waidbruck wirklich schwerer auszusprechen als Lagundo, Varna, Marlengo und Ponte Isarco? Sind Talvera, Passirio und Aurino wirklich leichter auszusprechen als Talfer, Passer und Ahr? Und Colle Isarco, Prato Isarco, Oltrisarco? Sind diese Namen leichter aussprechbar als Gossensass, Blumau und Oberau?
Ging es Tolomei wirklich darum, dass die Namen für die Italiener leichter aussprechbar sind?
Will man tatsächlich die Italiener für dumm erklären und ihnen die Fähigkeit absprechen, nicht italienisch klingende Namen zu artikulieren?
Der unvoreingenommene, gebildete und kulturbewusste Italiener verwendet schon heute das historisch gewachsene Namengut und will die Identität des Landes in seiner Ursprünglichkeit und Unverfälschtheit erfahren.
Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Wenn die Italiener in Südtirol glauben, wenig Mitspracherecht zu haben, dann liegt dies bestenfalls daran, dass auch sie Opfer des Faschismus sind.
Sie wurden nach Südtirol gelotst im guten Glauben, dies sei ein uritalienisches Land, und die Toponomastik war von Anfang an dazu da, um die Italiener auf eine falsche Fährte zu locken.
Eine wahre, überethnische Toponomastik hingegen trägt dazu bei, dass auch die Italiener endlich lernen können, sich mit unserem Land und seiner wahren Geschichte zu identifizieren und auf die faschistisch unbelastete Geschichte und Namengebung dieses Landes stolz zu sein, statt ständig auf die faschistische Namengebung zu beharren.
Nur so können sie sich hier wirklich zu Hause fühlen.
Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Es stimmt: Südtirol ist ein mehrsprachiges Land. Aber nicht flächendeckend! Und Mehrsprachigkeit hat mit Mehrnamigkeit nichts zu tun.
Das Aostatal ist beispielsweise ebenfalls ein mehrsprachiges Land: Frankoprovenzalisch, Italienisch, Walserdeutsch. Trotzdem wurden dort die italianisierten Namen abgeschafft. Amtliche Gültigkeit haben nur die historisch gewachsenen Namen.
Was auch stimmt: Die italienischen Namen sind eine Bereicherung, aber nur, sofern sie echt sind. Alle Namen, die historisch gewachsen und nicht historisch gefälscht sind, sind eine Bereicherung.
Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Wenn es heißt, der italienische Gast findet sich in Südtirol mit rein deutschen Straßenschildern nicht zurecht, dann werden die Italiener einmal mehr für dumm erklärt.
Wie schaffen es die Italiener dann bloß, von Deutschland und Österreich wieder über den Brenner zurück nach Italien zu finden, wenn nördlich des Brenners überall nur Brenner, Sterzing, Bozen, Gossensass angeschrieben ist?
Auf der ganzen Welt gibt es italienische Touristen, die auch ohne italienische Namen zurechtkommen.
Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Freilich, aber es kommt auf die Intention und die Umstände an. Erfindung und Erfindung sind nicht immer dasselbe.
Ein Name kann auf natürliche Art und Weise entstanden sein und aus der bloßen Notwendigkeit heraus, neu erschlossenes Gebiet zu benennen.
Ein Name kann aber auch auf unnatürliche Weise entstanden sein, d. h. vom Schreibtisch aus fabriziert worden sein, und dies aus imperialistischen Überlegungen heraus.
Und Letzteres trifft auf Tolomeis Namen zu.
Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Niemand will die Geschichte auslöschen, sondern aus ihr lernen: Man soll sehr wohl die faschistische Geschichte dokumentieren, aber in Büchern, und nicht auf Ortschildern!
Auf Südtirols faschistische Vergangenheit, die in der Toponomastik immer noch allgegenwärtig ist, braucht man gar nicht stolz sein, im Gegenteil: Man kann sich nur dafür schämen.
Wenn jemand für die Dynamik der Geschichte plädiert und gleichzeitig sagt, die Geschichte kann man nicht auslöschen, nur weil sie gerade zu seinen Gunsten steht, müsste er auch eingestehen, dass die Geschichte auch weiterhin dynamisch bleiben sollte: Das, was wieder gut zu machen ist, soll gut gemacht werden. Das ist die wahre Dynamik der Geschichte.
Mehr dazu auf der Webseite toponomastik.com.
Wenn eine Kompanie oder Abteilung ohne Gewehr und ohne Fahne ausmarschiert, und von einem Offizier geführt wird, darf der Säbel nicht blank gezogen werden. Rückt eine Schützenkompanie mit Gewehr oder mit Fahne oder mit beiden Teilen aus, so muss der Offizier oder Säbelträger den Säbel blank ziehen und mit blankem Säbel marschieren.
Ja, er darf! Der Staat billigt jenen, die nicht mit Waffen umgehen möchten, die Möglichkeit, anstelle des Militärdienstes einen Zivildienst zu leisten. Das hat allerdings zur Folge, dass der betreffende auch in seinem späteren Leben nicht mit Waffen umgehen darf. Er kann also weder Jäger noch Sportschütze (für Feuerwaffen) werden oder aus anderen Gründen einen Waffenpass erhalten. Die historischen Waffen, welche die Südtiroler Schützen wieder tragen dürfen, sind laut Gesetz aber keine Waffen, wenn sie entsprechend den mit dem Innenminister ausgehandelten Ministerialdispositionen umgebaut bzw. „entschärft“ wurden. Da es also keine „Waffen“ im juristischen Sinne sind, können sie auch von Militärdienstverweigerern getragen u. verwendet werden (Voraussetzung ist allerdings – das gilt für alle Schützen – der entsprechende Berechtigungsausweis des SSB).
Jungschützen und Marketenderinnen tragen keine Waffen.
Schützen, Patrouilleführer und Unterjäger tragen Gewehre vom Typus Mauser, Karabiner 98K.
Offiziere und Portepeeträger tragen Blankwaffen vom Typus eines österreichischen Offizierssäbels für Jägertruppen, Modell 1861.
Der kommandierende Offizier einer Einheit trägt auch eine Feldbinde.
Der Ehrensalut ist die höchste Ehre, die eine Schützenkompanie geben kann.
Die General-de-Charge soll daher nur bei hohen kirchlichen und weltlichen Anlässen durchgeführt werden, der Ehrensalut darf nicht einer inflationären Entwertung preisgegeben werden!
Das ursprüngliche Prinzip für den Ehrensalut lautete: zur Ehre Gottes, eines toten Kameraden und des Landesfürsten!
A) Zur Ehre Gottes
Bei Feldmessen nach dem Evangelium. Bis zur Liturgiereform 1969, die aus dem 2. Vatikanischen Konzil 1962- 65 hervorging, wurden bei Feldmessen auch bei der Wandlung und zum Segen eine Ehrensalve abgefeuert. Bei Prozessionen im Anschluss an die jeweiligen Evangelien.
B) Zum letzten Gruß eines verstorbenen Kameraden
Bei Beerdigungen gilt die Begräbnisordnung (siehe Dienstordnung im Statutenbuch); wenn die Ausrückung der Kompaniefahne vorgesehen ist, wird auch Salve geschossen:
- also wenn der Verstorbenen aktives Schützenmitglied war;
- oder ein Ehrenmitglied mit (ehem.) aktiver Mitgliedschaft.
Die Ehrensalve wird im Normalfall am Friedhof am offenen Grab zur Niederlegung des Gedächtniskranzes abgefeuert.
C) Zu Ehren der Regierenden
Bei der Begrüßung des Bundespräsidenten, Bundeskanzlers, Bundesministers oder eines ausländischen Staatsgastes, des Landeshauptmanns, des Landtagspräsidenten oder eines Landesrates, der ausdrücklich den Landeshauptmann vertritt.
Anmerkung: Bei Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen usw. ist eine General-de-Charge als ernste Ehrerbietung fehl am Platz. Zum Zeichen der Freude wird in Tirol geböllert.
Nein. Dieses hartnäckige Vorurteil beruht auf einer ungenauen Betrachtung unserer Standpunkte und Aktionen. Als Schützen sind wir verpflichtet, uns für die Einheit Tirols und die Interessen des Südtiroler Volkes einzusetzen. Das bringt – bedingt durch unsere derzeitige Situation – zwangsweise manche Konfrontation mit den Vertretern des italienischen Staates, den italienischen Parteien und anderen Organisationen mit sich. Dies geschieht aber im vollen gegenseitigen Respekt, denn so wie wir unsere Interessen vertreten, anerkennen wir, dass die Gegenseite deren Interessen vertritt. Was einen aufrechten Schützen aber wirklich auf die Palme bringen kann, ist dieser „vorauseilende Gehorsam“ (Begriff aus der FF), mit welchem sich immer mehr Landsleute glauben irgendwo andienen zu müssen.
Um Schütze werden zu können, ist kein Mindestalter vorgesehen, es wird lediglich die nötige geistige und körperliche Reife vorausgesetzt, um an den Veranstaltungen der Kompanie teilnehmen zu können. Zu den Jungschützen gehören alle Burschen und Mädchen, also Jungschützen und Jungmarketenderinnen, bis sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.