Jungschützen

Der Südtiroler Schützenbund hat nicht nur erwachsene Mitglieder, sondern auch zahlreiche Kinder und Jugendliche, die dieser Gemeinschaft angehören.

Jungschützen und Jungmarketenderinnen sind eine selbständige Gemeinschaft innerhalb des Südtiroler Schützenbundes. Als Jungschützen und Jungmarketenderinnen können Buben und Mädchen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in eine Kompanie aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige Reife besitzen, um an den Veranstaltungen der Stammkompanie bzw. der Bezirks- und Bundesjugendleitung teilzunehmen. Frühestens ab dem 16. Lebensjahr kann ein Jungschütze/eine Jungmarketenderin als aktives Mitglied in die Schützenkompanie aufgenommen werden.

Für die Ausbildung und Erziehung der Jungschützen und Jungmarketenderinnen gelten die Grundsätze des Tiroler Schützenwesens. Außerdem verfolgen die Jungschützenbetreuer das Ziel, die Tiroler Gesinnung und die Kameradschaft unter den Jungschützen und Jungmarketenderinnen des gesamten Tirols zu fördern. Zudem ist man bestrebt, in den Kindern und Jugendlichen aktives Interesse für ihre Heimat und für das Tiroler Schützenwesen zu wecken.

Für Jungschützen und Jungmarketenderinnen gibt es viele Möglichkeiten, in der Gemeinschaft der Schützen aktiv mitzuwirken. Zahlreiche Gelegenheiten zum Zusammentreffen mit Gleichgesinnten gibt es bei kirchlichen und weltlichen Veranstaltungen, bei denen Burschen und Mädchen Gedanken austauschen, Kameradschaft pflegen und im Block marschieren können. Außerdem werden eigene Veranstaltungen für Jungschützen und Jungmarketenderinnen organisiert, bei denen sie ganz unter sich sein können: Zeltlager, Gesamttiroler Jungschützentreffen, Jugendforum, Fußballturnier u.a. dienen dem geselligen Beisammensein bei Spiel und Spaß.

In ihren Kompanien kümmert sich der Jungschützenbetreuer, oft in Zusammenarbeit mit der Marketenderinbetreuerin, um die Jungschützen und Jungmarketenderinnen. Die Kompanie-Jungschützenbetreuer eines Bezirks wählen alle drei Jahre den Bezirksjungschützenbetreuer. Gemeinsam mit der Bezirksmarketenderin vertritt er die Jugend in der Bezirksleitung. Die Bezirksmarketenderin wird alle drei Jahre von den Marketenderinnen eines Bezirks gewählt.

Die Bezirksjungschützenbetreuer und Bezirksmarketenderinnen wählen alle drei Jahre einen Bundesjugendreferenten sowie eine Bundesjugendreferentin. Die Wahl dieser beiden Referenten wird von der Bundesleitung bestätigt, wo beide Sitz und Stimme haben. Die Bundesjugendreferenten, die Bezirksjungschützenbetreuer und die Bezirksmarketenderinnen bilden die Jugendleitung der Südtiroler Jungschützen und sind deren Führungsorgan.

Die Jugendleitung setzt sich in der Legislaturperiode 2019 bis 2022 zusammen aus:

Bundesjugendreferent
NameMjr. Kuno Huber
Geburtsjahr1978
KompanieGeorg Leimegger - Onach
 
Bundesjugendreferent-Stv.
NameMiriam Schwarzer
Geburtsjahr1988
KompanieSepp Kerschbaumer - Eppan
 
Schriftführerin
NameMaria Paris Pichler
Geburtsjahr1966
Kompanie
 
Kassier
NameLt. Johannes Deluggi
Geburtsjahr1981
KompanieNeumarkt
 
Bezirksjungschützenbetreuer Bozen
NameHptm. Markus Wieland
Geburtsjahr1977
KompanieWaidbruck-Unterlayen-Ried
 
Bezirksjungschützenbetreuer-Stv. Bozen
NameHannes Kasslatter
Geburtsjahr1998
KompanieWaidbruck-Unterlayen-Ried
 
Bezirksjungschützenbetreuer Brixen
NameKathrin Faller
Geburtsjahr1985
KompanieVahrn
 
Bezirksjungschützenbetreuer-Stv. Brixen
NameSonja Oberrauch Prosch
Geburtsjahr1982
KompanieSt. Andrä
 
Bezirksjungschützenbetreuer Burggrafenamt/Passeier
NameMagdalena Lageder
Geburtsjahr1991
KompanieSchenna
 
Bezirksjungschützenbetreuer-Stv. Burggrafenamt/Passeier
NameLt. Patrick Steinacher
Geburtsjahr1998
KompanieDorf Tirol
 
Bezirksjungschützenbetreuer Pustertal
NameLt. Andreas Hintner
Geburtsjahr1986
KompanieTaisten
 
Bezirksjungschützenbetreuer-Stv. Pustertal
NameMartin Scheiber
Geburtsjahr2004
KompanieMichelsburg - St. Lorenzen
 
Bezirksjungschützenbetreuer Süd-Tiroler Unterland
NameLt. Johannes Deluggi
Geburtsjahr1981
KompanieNeumarkt
 
Bezirksjungschützenbetreuer-Stv. Süd-Tiroler Unterland
Name
Geburtsjahr
Kompanie
 
Bezirksjungschützenbetreuer Vinschgau
NameEsther Tappeiner
Geburtsjahr1990
KompanieGöflan
 
Bezirksjungschützenbetreuer-Stv. Vinschgau
NameHptm. Tobias Wiesler
Geburtsjahr1984
KompanieTaufers i. Münstertal
 
Bezirksjungschützenbetreuer Südliches Wipptal
Name
Geburtsjahr
Kompanie
 
Bezirksjungschützenbetreuer-Stv. Südliches Wipptal
Name
Geburtsjahr
Kompanie

Statuten der „Bundesjugendleitung des Südtiroler Schützenbundes“

§ 1 – Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Bundesjugendleitung des Südtiroler Schützenbundes“, kurz „Bundesjugendleitung“ und hat seinen Sitz in Bozen im Waltherhaus, Schlernstraße Nr. 1.

§ 2 – Zweck und Zielsetzung

Die Arbeit der Bundesjugendleitung hat zum Ziel:

  • die religiöse, kulturelle und charakterliche Bildung und Festigung sowie körperliche Ertüchtigung;
  • die Förderung der Tiroler Gesinnung und Kameradschaft zwischen der Bundesjugendleitung und den Bezirksjugendbetreuerinnen und -betreuern
  • aktives Interesse für das Tiroler Schützenwesen zu wecken sowie die Aufrechterhaltung der historischen Traditionen und Bräuche Tirols zu fördern;
  • die Aus- und Weiterbildung der Jugendbetreuerinnen und -betreuer;

§ 3 – Mitglieder

Mitglieder sind Marketenderinnen und Schützen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei einer Schützenkompanie des Südtiroler Schützenbundes eingeschrieben sind.

Sie müssen von den Kompaniebetreuerinnen und -betreuern der jeweiligen Bezirke als Bezirksjugendbetreuerinnen oder Bezirksjugendbetreuer gewählt werden.

Sie haben aktives und passives Wahlrecht sowie das Recht an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen.

Sie haben die Pflicht, die vorliegende Satzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und die Vereinsziele nach Kräften zu fördern.

Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs muss begründet werden.

§ 4 – Organe und Mitgliedschaft

Die Organe der Bundesjugendleitung sind folgende:

  • die Jahreshauptversammlung
  • der Bundesjugendreferent und die Bundesjugendreferentin
  • die Bezirksjugendbetreuerinnen und Bezirksjugendbetreuer der einzelnen Bezirke und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
  • die zwei Rechnungsprüfer (werden bei der Jahreshauptversammlung gewählt)

§ 5 – Bundesjugendreferent und Bundesjugendreferentin

Die Bezirksjugendbetreuerinnen und die Bezirksjugendbetreuer wählen eine Bundesjugend-Referentin und einen Bundesjugendreferenten, die die Belange der Jugend in der Bundesleitung und den Verein nach außen vertreten.

§ 6 – Aufgaben des Bundesjugendreferenten und der Bundesjugendreferentin

Der Bundesjugendreferent und die Bundesjugendreferentin bleiben drei Jahre im Amt.

  • Sie vertreten die Belange der Vollversammlung in den Gremien des Bundesausschusses und der Bundesleitung des Südtiroler Schützenbundes;
  • Sie unterzeichnen Verträge und Gesuche;
  • Sie berufen die Vollversammlung ein;
  • Sie erstellen ein dreijähriges Tätigkeitsprogramm;
  • Sie sind für die Rechnungslegung im Verein verantwortlich;
  • Sie nehmen Auszahlungen vor und Einnahmen entgegen;
  • Sie ernennen unter den Bundesjugendleitungsmitgliedern den oder die Verantwortliche der Vereinskasse und den Protokollführer bzw. die Protokollführerin;
  • Sie pflegen die Zusammenarbeit mit dem bzw. der Landesjugendreferenten/in des Bundes der Tiroler Schützenkompanien und mit der Bundesmarketenderin des Südtiroler Schützenbundes sowie den entsprechenden Funktionären des Welschtiroler Schützenbundes;
  • Sie unterhalten den Kontakt zu den Bezirksjugendbetreuerinnen und Bezirksjugendbetreuern;

§ 7 – Die Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Sie ist in erster Einberufung beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder persönlich oder durch Vollmacht vertreten sind; in zweiter Einberufung ist sie unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.

Die ordentliche Jahreshauptversammlung ist zuständig für:

  • Die Genehmigung des Tätigkeitsberichtes des abgelaufenen Jahres
  • Die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung
  • Bericht der Rechnungsrevisoren
  • Genehmigung der Jahresabschlussbilanz
  • Tätigkeitsvorschau auf das neue Jahr

Die außerordentliche Jahreshauptversammlung ist zuständig für:

  • Die Änderung der Satzung des Vereines
  • Die Auflösung des Vereines

§ 8 – Die Rechnungsrevisoren

Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von drei Jahren zwei Rechnungsprüfer. Sie überprüfen die Jahresabschlussrechnung und legen bei der alljährlichen Jahreshauptversammlung den Rechnungsbericht vor. Sie müssen nicht Mitglied der Bundesjugendleitung sein.

§ 9 – Protokoll

Bei der Jahreshauptversammlung und den Sitzungen der Bundesjugendleitung ist Protokoll zu führen. Ein Mitglied des Vereines wird mit dieser Aufgabe betraut. Das Protokoll muss bei den jeweiligen Sitzungen von den Mitgliedern genehmigt und aufbewahrt werden.

§ 10 – Die Sitzungen der Bundesjugendleitung

Die Bundesjugendreferentin und der Bundesjugendreferent berufen die Sitzungen des Vereines mindestens vier Mal im Jahr ein. Dies geschieht mindestens 10 Tage vorher durch eine Mitteilung (Brief, sms oder E-Mail) mit Angabe der Tagesordnung.

§ 11 – Beschlussfähigkeit

Die Sitzungen der Bundesjugendleitung sind dann beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.

§ 12 – Die Mitglieder der Bundesjugendleitung

Die Bundesjugendleitung setzt sich zusammen aus:

  • Der Bundesjugendreferentin und dem Bundesjugendreferenten
  • Der Bezirksjugendbetreuerin und/oder dem Bezirksjugendbetreuer und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter

§ 13 – Die Bezirksjugendbetreuerin und der Bezirksjugendbetreuer

Die Bezirksjugendbetreuerin und der Bezirksjugendbetreuer haben folgende Aufgaben:

a) Sie vertreten die Belange der Kompaniebetreuerinnen und –betreuer in der Bezirksleitung;
b) Sie halten den Kontakt zu den Kompaniebetreuerinnen und –betreuern in ihrem jeweiligen Bezirk und berufen je nach Bedarf Sitzungen ein;
c) Sie pflegen die Zusammenarbeit mit der Bundesjugendreferentin und dem Bundesjugendreferenten, dem jeweiligen Bezirksmajor sowie mit den Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuern der anderen Bezirke;
d) Sie informieren die Kompaniebetreuerinnen und –betreuer über Neuigkeiten;
e) Sie organisieren Vorträge, Kurse, Ausflüge, Freundschaftsschießen, Leistungsabzeichen und dergleichen;

Jede Bezirksjugendbetreuerin und jeder Bezirksjugendbetreuer wird von der jeweiligen Bezirksleitung bestätigt. Sie müssen volljährig und aktives Mitglied einer Mitgliedskompanie des Südtiroler Schützenbundes sein. Sie bleiben drei Jahre im Amt.

Ein Bezirksjugendbetreuer sollte nach Möglichkeit eine Marketenderin als Stellvertreterin haben, da im Bezirk und in der Kompanie auch Mädchen zu betreuen sind.

§ 14 – Jugendleistungsabzeichen

Die Bundesjugendleitung vergibt das Jugendleistungsabzeichen. Die näheren Bestimmungen zur Durchführung werden von der Bundesjugendleitung festgelegt. Jungmarketenderinnen und Jungschützen können im Rahmen ihrer Ausbildung das Jugendleistungsabzeichen erhalten.

Dieses kann auch nach dem Übertritt in die aktive Mitgliedschaft in der Kompanie getragen werden.

§ 15 – Jugendschieß-Leistungsabzeichen

Die Bundesjugendleitung vergibt für besondere Leistungen im Schießwesen auch das Jugendschieß-Leistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold.

Für den Erwerb und das Tragen gelten die Bestimmungen, welche der Südtiroler Schützenbund festlegt.

Bei Übertritt als aktives Mitglied in die Schützenkompanie muss dieses Abzeichen abgelegt werden.

§ 16 – Ehrenamtlichkeit

Alle Ämter und Funktionen der Bundesjugendleitung werden freiwillig und ehrenamtlich ausgeübt. Die Bundesjugendleitungsmitglieder erbringen ihre Leistungen ehrenamtlich und unentgeltlich.

§ 17 – Vereinseinnahmen

Die Bundesjugendleitung finanziert sich durch Beiträge aus öffentlicher Hand, Spenden und Einnahmen von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt keinerlei Gewinnabsichten. Alle Einnahmen sowie eventuellen Verwaltungsüberschüsse werden ausschließlich für das Erreichen der institutionellen Zwecke eingesetzt.

§ 18 – Verstoß gegen die Satzung

Sollte eine Bezirksjugendbetreuerin oder ein Bezirksjugendbetreuer gegen die Satzung der Bundesjugendleitung grob verstoßen, obliegt es den Mitgliedern der Bundesjugendleitung, nach Rücksprache mit dem Hauptmann / Bezirksmajor / Landeskommandanten, entsprechende Sanktionen einzuleiten. Diesbezüglich orientiert sich die Bundesjugendleitung an der Disziplinarordnung des Südtiroler Schützenbundes.

§ 19 – Auflösung

Die Auflösung der Bundesjugendleitung findet auf Antrag von mindestens einem Drittel der Jahreshauptversammlung statt und muss von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das Vermögen fließt einer Organisation mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zu.

§ 20 – Schlussbestimmungen

Für Angelegenheiten, die nicht durch dieses Statut geregelt sind, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über ehrenamtliche Vereine.

Der Südtiroler Schützenbund vergibt alljährlich Leistungsabzeichen an die Jungschützen und Jungmarketenderinnen.

Hierzu wird jährlich eine Geschichtsbroschüre unter einem ganz bestimmten Thema herausgegeben. Diese Schriftreihe dient den Jungschützen und Jungmarketenderinnen als Unterlage für die Vorbereitungen auf den Geschichtstest.
Dabei werden in drei Schwierigkeitsstufen jeweils 12 Fragen gestellt. Mit mindestens 9 richtig beantworten Fragen ist der Test bestanden.

  • Stufe – Medaille in Bronze
  • Stufe – Medaille in Silber
  • Stufe – Medaille in Gold

Vor einigen Jahren stand die Geschichtsbroschüre unter dem Thema „Gestalten“ Tirols . Der dazu durchgeführte Test der 2. Leistungsstufe ist hier ebenfalls abrufbar.