Wahlkreise dürfen nicht zur politischen Verhandlungsmasse werden

BOZEN – Die von der Abgeordnetenkammer beschlossene Neueinteilung des Senatswahlkreises Bozen/Unterland ist weit mehr als eine technische Anpassung des Wahlrechts. Wenn historisch und kulturell zusammengehörende Gemeinden aus parteipolitischem Kalkül unterschiedlichen Wahlkreisen zugeordnet werden, um neue Mehrheitsverhältnisse zu schaffen, berührt dies unmittelbar den Minderheitenschutz und damit einen wesentlichen Grundgedanken der Südtirol-Autonomie.

Mit der Verkleinerung des bisherigen Wahlkreises Bozen/Unterland wird das über Jahrzehnte gewachsene und politisch hart erkämpfte Südtiroler Unterland auf mehrere Senatswahlkreise aufgeteilt. Eine solche Zerstückelung darf nicht das Ergebnis eines politischen Tauschgeschäftes zwischen Rom und der Südtiroler Volkspartei sein.

Es ist nicht hinnehmbar, ein historisch, kulturell und gesellschaftlich zusammengehörendes Gebiet zu trennen, um einzelnen Parteien oder Kandidaten bessere Wahlchancen zu verschaffen. Wahlkreisgrenzen dürfen weder maßgeschneidert noch zum Gegenstand parteipolitischer Absprachen gemacht werden. Der Grundsatz, dass jede Stimme möglichst gleich viel zählen soll, wird durch derartige künstliche Wahlkreiszuschnitte zusätzlich infrage gestellt.

Der Südtiroler Schützenbund begrüßt grundsätzlich jede wirksame und völkerrechtlich belastbare Absicherung der politischen Vertretung der deutschen und ladinischen Minderheit. Eine solche Absicherung darf jedoch nicht als Gegenleistung dafür dienen, an anderer Stelle bestehende Schutzmechanismen preiszugeben oder gewachsene Landesteile politisch auseinanderzureißen. Minderheitenschutz ist unteilbar und darf nicht gegeneinander aufgerechnet werden.

Die deutliche Ablehnung der Neuregelung durch maßgebliche Vertreter des Unterlandes zeigt zudem, dass diese Entscheidung über die Köpfe der unmittelbar betroffenen Bevölkerung hinweg getroffen wurde. Wer die Autonomie ernst nimmt, muss auch die gewachsenen territorialen, kulturellen und politischen Zusammenhänge innerhalb Südtirols respektieren.

Der Südtiroler Schützenbund appelliert daher an die politischen Verantwortungsträger und insbesondere an die Führung der Südtiroler Volkspartei, ihrer besonderen Verantwortung gerecht zu werden und die beschlossene Neueinteilung im weiteren parlamentarischen Verfahren nicht mitzutragen. Wer sich als Hüter der Autonomie versteht, muss gerade dann Haltung zeigen, wenn grundlegende Interessen unseres Landes unter Druck geraten.

„Wir erwarten eine klare und entschlossene Ablehnung jeder Wahlkreisänderung, die zulasten des Unterlandes und seiner gewachsenen Einheit geht. Eine zusätzliche Absicherung der Minderheitenvertretung in der Abgeordnetenkammer darf nicht mit der politischen Zerstückelung eines Landesteils erkauft werden. Die Menschen in Südtirol müssen darauf vertrauen können, dass ihre politischen Vertreter die Autonomie nicht nur in Sonntagsreden verteidigen, sondern auch dann, wenn es darauf ankommt“, erklärt Landeskommandant Mjr. Christoph Schmid.

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Wahlkreiseinteilung im Unterland ist inakzeptabel – Wiederholt werden ausschließlich italienische Interessen befriedigt

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