BOZEN – Der Südtiroler Schützenbund und der Südtiroler Heimatbund haben am 19. Juni 2026 am Fachkongress „Das Grundrecht auf Gebrauch der deutschen Sprache im Strafverfahren vor der Südtiroler Gerichtsbarkeit anhand konkreter Beispiele“ teilgenommen, der von der Rechtsanwaltskammer Bozen und der Strafverteidigerkammer Bozen organisiert wurde.
Die wissenschaftlichen Beiträge zeigten eindrucksvoll, dass das Südtiroler Sprachschutzsystem vor Gericht im internationalen Vergleich eine Besonderheit darstellt. Während in Staaten wie Belgien oder der Schweiz institutionelle und territoriale Erwägungen oftmals Vorrang genießen, stellt das Südtiroler Modell das subjektive Recht des Einzelnen auf Gebrauch seiner Sprache in den Mittelpunkt. Die deutsche Sprache ist vor Südtirols Gerichten nicht bloß Gegenstand von Übersetzung und Dolmetschung, sondern gleichberechtigte Verfahrenssprache.
Gerade deshalb erfüllt es die Zivilgesellschaft mit Sorge, wenn, wie berichtet, in der gerichtlichen Praxis immer wieder Situationen auftreten, in denen Betroffene indirekt oder direkt dazu bewegt werden sollen, auf ihre Sprachrechte zu verzichten.
Die Frage, ob jemand auf eine Übersetzung oder auf ein Verfahren in deutscher Sprache verzichten wolle, darf niemals zur Routine werden. Ein Grundrecht ist kein lästiges Hindernis für die Verwaltung des Verfahrens, sondern eine unverzichtbare Garantie eines fairen Verfahrens.
Die im Rahmen des Kongresses vorgestellten Erkenntnisse machen deutlich, dass das Südtiroler Sprachrecht weit über klassischen Minderheitenschutz hinausgeht. Es ist Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit, Verteidigungsrechten und effektiver Verfahrensgerechtigkeit. Ein Recht, das nur auf dem Papier besteht oder dessen Ausübung erschwert wird, verliert seinen Wert.
Der Südtiroler Schützenbund und der Südtiroler Heimatbund erinnern deshalb die politischen Verantwortungsträger an ihre Verpflichtung, die tatsächliche Gleichstellung der deutschen Sprache auch praktisch sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die konsequente Bereitstellung deutscher Fassungen von Gesetzestexten, grundlegender juristischer Literatur, Kommentaren und anderen für die Rechtsanwendung wesentlichen Werken. Sprachliche Gleichstellung darf nicht an fehlenden Ressourcen oder mangelnder Priorität scheitern.
Die Südtiroler Zivilgesellschaft wird auch künftig eine wachsame Hüterin dieser Rechte bleiben. Sprachrechte dürfen nicht theoretisch und illusorisch sein, sondern müssen – im Sinne eines modernen Rechtsstaates – praktisch und wirksam gewährleistet werden.






