Ehrenamt – Südtirol hat eigenes Landesregister

BOZEN – Mit der Verabschiedung des neuen Ehrenamtsgesetzes hat Südtirol einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Ehrenamts gesetzt. Der Südtiroler Landtag hat am 3. Juli 2025 mit großer Mehrheit das Landesgesetz beschlossen, mit dem ein eigenes Landesregister für ehrenamtliche Organisationen geschaffen wird. Dieses Register soll Vereinen den Zugang zu Förderungen, Steuererleichterungen sowie weiteren Unterstützungsleistungen erleichtern und die Sichtbarkeit des Ehrenamts erhöhen.

Auch der Südtiroler Schützenbund, der mit seiner Struktur auf ehrenamtlicher Arbeit basiert, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Bundesgeschäftsführer Egon Zemmer:

„Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gemeinschaft. Es ist ein wichtiges Signal, dass die vielen freiwilligen Stunden, die tagtäglich in unseren Vereinen geleistet werden, nun auch auf Landesebene institutionell gewürdigt werden.“

Für die Eintragung ins neue Landesverzeichnis ist ein Antrag erforderlich. Voraussetzung ist unter anderem ein gemeinnütziger Vereinszweck und ein Sitz in Südtirol. Vereine, die bereits im staatlichen Register RUNTS eingetragen sind, werden automatisch übernommen. Die Vorteile reichen von steuerlichen Erleichterungen über erleichterten Zugang zu öffentlichen Gebäuden bis hin zur Vereinfachung bei Fördergesuchen.

Der Südtiroler Schützenbund hofft, dass mit dem neuen Gesetz auch ein Bürokratieabbau einhergeht, denn gerade kleinere Vereine sind durch die Umsetzung des gesamtstaatlichen Registers RUNTS stark belastet.

„Ein einfach zugängliches Landesregister kann helfen, die Hürden für ehrenamtliches Engagement zu senken und das Ehrenamt attraktiver zu gestalten“, so Zemmer.

Das neue Gesetz sieht zudem weitere Maßnahmen vor, etwa zur Förderung regionaler Produkte oder zur Unterstützung sozialer Initiativen. Mit dieser breiten Ausrichtung wird das Ehrenamt nicht nur verwaltungstechnisch gestärkt, sondern auch gesellschaftlich weiter aufgewertet.

„Nun gehe es daran, weitere steuerliche Erleichterungen für das Landesregister zu erkämpfen – etwa die Zuweisung der 5 Promille, die Stempelsteuerbefreiung und die Absetzbarkeit von Spendenquittungen“, betont Zemmer abschließend.

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