BOZEN – Demnächst müssen all jene, die 2023 ein Arbeitsverhältnis oder sonstige erwerbsmäßige Einkünfte hatten, die Steuererklärung machen. Dabei gibt es unter anderem die Möglichkeit, 5 Promille der bereits einbehaltenen Steuer zusätzlich zu den 8 Promille für die Kirchen, einem gemeinnützigen Verein zukommen zu lassen.
Hierfür genügt es, auf der Steuererklärung im dafür vorgesehenen Feld die entsprechende Steuernummer einzutragen und seine Unterschrift darunter zu setzen. Andernfalls bleiben die 5 Promille der italienischen Staatskasse.
Was der Staat unter anderem damit finanziert, sieht man am besten am sogenannten Bozner „Siegesplatz“.
Deshalb bitten wir alle Mitglieder, Freunde und Gönner: Setzt auch mit eurer Steuererklärung ein Zeichen und unterstützt ohne Mehrkosten (!) den Südtiroler Schützenbund.
Achtet darauf, dass euer Steuerberater die Steuernummer des SSB im dafür vorgesehenen Feld einträgt. Ihr unterstützt damit den Südtiroler Schützenbund in seiner volkstumspolitisch und kulturell so wichtigen Arbeit für die Heimat. Vergelt’s Gott!
- Südtiroler Schützenbund: 9 4 0 7 3 6 5 0 2 1 3
- Herz-Jesu-Notfonds: 9 0 0 3 5 5 3 0 2 1 2
Für all jene, die keine Steuererklärung ausfüllen: Hat jemand steuerlich nichts abzuschreiben, wird im Normalfall die geschuldete Steuer bereits über den Arbeitgeber verrechnet und das Modell CU muss vom Steuerpflichtigen nicht mehr abgegeben werden. Trotzdem können die 5 Promille dem Südtiroler Schützenbund zugewiesen werden, ohne dass dabei Kosten entstehen.
Man muss lediglich eine entsprechende Erklärung (kostenlos) beim Postamt oder einem Bankschalter hinterlegen. Den Vordruck hierfür bekommt man vom Arbeitgeber mit dem CU 2024 ausgehändigt. Diesen einfach ausfüllen, in ein normales Kuvert (11x22cm) geben und mit folgenden Aufschriften versehen:
– Eigene Steuernummer
– Vor- und Zuname
– „Zweckbestimmung der Fünfpromille IRPEF“
– Steuernummer Südtiroler Schützenbund 9 4 0 7 3 6 5 0 2 1 3
– JAHR 2023