Europäische Bürgerinitiative – Unterschreib auch Du!

BOZEN/BRÜSSEL – Eine Europäische Bürgerinitiative aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten möchte das Ziel erreichen, dass die Kohäsionspolitik der EU den Regionen mit nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Besonderheiten, die sich von denen der umliegenden Regionen unterscheiden, besondere Aufmerksamkeit widmet.

Inzwischen wurden bereits mehr als 1.000.000 Online-Unterschriften gesammelt, aber nur aus drei Ländern (Ungarn, Rumänien und Slowakei). Für den vollen Erfolg werden mindestens sieben Länder benötigt, in denen das Länderminimum gesammelt wird.

„Südtirol könnte mit 54.750 Unterschriften diese Petition unterstützen und damit die Länderquote (Italien) erreichen“, so Schützen-Landeskommandant Jürgen Wirth Anderlan in einer Aussendung, wo er gleichzeitig alle Landsleute dazu auffordert, die Petition zu signieren.

Europäische Bürgerinitiative für nationale Regionen

Zielsetzung

Die EU-Politik für regionale Entwicklung sollte Regionen mit nationalen, ethnischen, kulturellen oder sprachlichen Merkmalen, die sich von denen der umliegenden Regionen unterscheiden, besondere Aufmerksamkeit widmen (zusammenfassend werden diese Gebiete als nationale Regionen bezeichnet). Diese besondere Aufmerksamkeit sollte in der Einrichtung eines separaten Finanzierungssystems, der direkt und ausschließlich den nationalen Regionen zugänglich ist, ihren Niederschlag finden. In diesem Sinne ist die Europäische Kommission aufgefordert, ihre Verpflichtungen aus den Gründungsverträgen umzusetzen, und aktiv zum Erhalt der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Europäischen Union beizutragen, indem den nationalen Regionen eine angemessene finanzielle Unterstützung gewährt wird, damit die eigene Sprache, Kultur und Identität der jeweiligen Regionen bewahrt bleiben.

Hintergrund

Im September 2013 lehnte die Europäische Kommission die Registrierung der Initiative ab, eine Entscheidung, die vom Gericht der EU im Mai 2016 gebilligt wurde. Mit dem Urteil in zweiter Instanz wurde jedoch das Rechtsmittelverfahren am 7. März 2019 zugunsten der Kläger abgeschlossen, indem das Urteil des Gerichts in erster Instanz aufgehoben wurde. Infolgedessen hat die Kommission am 7. Mai 2019 die Initiative registriert. Als Reaktion auf die Coronavirus Pandemie wurde der Zeitraum für das Sammeln von Unterstützungsbekundungen bis 7. November 2020 verlängert.

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