BOZEN – In einer Aussendung spricht sich der Südtiroler Schützenbund für eine verbale Abrüstung in Bezug auf den Doppelpass aus. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ausgemusterte Politiker, pensionierte Bergsteiger und journalistische Urgesteine in den letzten Tagen in einem für jedermann nachvollziehbaren inszenierten Chor versuchen, ein Unbehagen bei den italienischen Bewohnern Südtirols und eine Spaltung der Gesellschaft im Land an Eisack, Etsch und Rienz herbeizureden. Und das einer Sache, die in der Gesellschaft Europas Realität ist: die Mehrfachstaatsbürgerschaft, die es vermutlich bereits heute tausendfach in Südtirol und im Rest Europas gibt.
Wie viele solche Mehrfachstaatsbürger es genau gibt, lässt sich indes nicht erheben − weder heute, noch in Zukunft. Weil die Vergabe der Staatsbürgerschaft ein souveränes Recht jedes Staates ist und die Beantragung einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft umgekehrt die freie Entscheidung eines jeden Bürgers ist, der die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Nach diesem Prinzip hat übrigens Italien selbst in sehr großzügiger Handhabung italienische Staatsbürgerschaften an „Angehörige der italienischen Nation“ in Slowenien und Kroatien vergeben – und das, ohne auf die Befindlichkeiten anderer Staaten Rücksicht zu nehmen.
Insofern stellt die heutige Situation mit dem Entgegenkommen Österreichs an Italien schon einen wesentlichen Fortschritt dar. Man will sich absprechen und die Sache einvernehmlich regeln, es anders als Italien machen, welches das Gesetz seinerzeit einfach durchgezogen hat. Ein daraus erwachsendes Vetorecht kann sich Italien aber nicht erwarten.
Die immer wiederkehrende Angst vor der Einteilung in „gute“ und „schlechte“ Tiroler oder Patrioten sei in diesem Zusammenhang unbegründet, so Landeskommandant Elmar Thaler vom Südtiroler Schützenbund. „Jeder, der nach den Vorgaben des Gesetzes die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann frei entscheiden, ob er um die österreichische Staatsbürgerschaft ansucht − und ist, weil es ein individuelles und nicht öffentlich einsehbares Recht ist, niemandem auskunftspflichtig.“
Letztlich sollten die Gegner der Doppelten Staatsbürgerschaft in ihrer Argumentation vor allem eines bedenken, so Thaler: