Johann-Mairhofer-Gedenken: Oberhofer-Gutachten voller Mängel

BRUNECK – Im April 1946 wurde von der Südtiroler Volkspartei (SVP) in Bruneck eine Kundgebung abgehalten, an der ca. 3000 Südtiroler teilnahmen. Es ging um die Forderung nach Selbstbestimmung (damals war die Situation Südtirols noch in der Schwebe und man hoffte auf eine Wiedervereinigung mit Österreich). Zudem wurde gegen die Rückkehr von Ettore Tolomei, dem „Totengräber Südtirols“, demonstriert. Die Kundgebung wurde aber, obwohl sie nach dem Krieg stattfand, von Faschisten gestört und es kam es zu tumultartigen Szenen mit schweren Schlag- und Schussverletzungen, bei denen der 37-jährige Johann Mairhofer zu Tode kam.

Der Fall wurde jahrzehntelang vertuscht und kürzlich durch die Historikerin Dr. Margareth Lun sowie den Schützenbezirk Pustertal wieder thematisiert. Der Schützenbund wollte eine Gedenktafel in Bruneck enthüllen, um an den Tod von Johann Mairhofer zu erinnern.

Die Stadtverwaltung Bruneck verweigerte aber die Genehmigung zur Aufstellung einer Gedenktafel mit Verweis auf ein Gutachten des Brunecker Stadtarchivars Dr. Andreas Oberhofer.

Dies hat den Schützenbund nicht davon abgehalten, trotzdem eine Gedenkfeier für Johann Mairhofer in Bruneck zu veranstalten. Das mediale Echo war überraschend groß, in zahlreichen Leserbriefen äußerten sich viele Bürger bestürzt über das Geschehene.

Der Südtiroler Schützenbund hat nun das Gutachten von Dr. Oberhofer unter die Lupe genommen und konnte grobe Mängel nachweisen. Grundsätzlich sollte ein Historiker in einem Gutachten die Faktenlage darlegen sowie einen Sachverhalt objektiv und historisch korrekt bewerten und nicht darüber befinden, wie ein öffentliches Gedenken auszusehen hat. Der Südtiroler Schützenbund veröffentlicht nun das Gutachten von Dr. Oberhofer mit Kommentaren zu den einzelnen Passagen.

Die Südtiroler können sich selbst ein Bild davon machen, wie wackelig die Argumente des Brunecker Stadtarchivars sind. Auch in Zukunft wird sich der Südtiroler Schützenbund dafür einsetzen, dass Johann Mairhofer einen würdigen Ort der Erinnerung am Tatort, am Brunecker Graben, erhält.

Gutachten

Zum Todesfall des Johann Mairhofer und zur Anbringung einer Erinnerungstafel

Dr. Andreas Oberhofer

1. Das Ereignis

Am 5. April 1946 fand in Bruneck eine Kundgebung der Südtiroler Volkspartei (SVP) statt, bei der ein Bauer aus Reischach, Johann Mairhofer, verstarb. Er ging im Tumult zu Boden, wurde sofort in ein Gasthaus gebracht und durch einen Arzt behandelt, der aber nur mehr den eingetretenen Tod feststellen konnte.

Die Volksmeinung ging sofort davon aus, dass Mairhofer Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sei. Der Eintrag im Totenbuch von Reischach gibt darüber Auskunft wie ein Eintrag in der Pfarrchronik des Dorfes. Mehrere Zeugen wurden in der Ortsstelle der SVP in Bruneck einvernommen, ihre Aussagen wurden protokolliert (siehe Punkt 2). Der Augenzeuge Hans Duregger gab zu Protokoll, dass Mairhofer zunächst von einem Stuhl getroffen worden sei, den ihm ein Carabiniere „auf den Kopf“ geworfen habe. Danach hätte Mairhofer noch einen Schlag mit einem Gewehrkolben gegen die Schläfe erhalten.

Von offizieller Seite wurde in den folgenden Tagen verlautet, dass die Todesursache eine natürliche (Herzinfarkt) gewesen sei. Mairhofers Leiche wurde im städtischen Krankenhaus obduziert, die Niederschrift über die Obduktion ist im Archiv des Krankenhauses aber nicht mehr vorhanden.

Anmerkung SSB: Die lapidare Feststellung, dass „von offizieller Seite“ verlautbart worden wäre, dass Mairhofer an einem Herzinfarkt gestorben wäre, ist so nicht haltbar. Dies behauptete der damalige Brunecker Bürgermeister Dr. Leiter am selben Abend in seinem Bericht an die Präfektur in Bozen, wobei der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung quellenkritisch zu hinterfragen wäre. Dabei sind die damaligen Umstände zu berücksichtigen, die den Bürgermeister zu dieser Behauptung bewogen haben könnten, insbesondere etwaiger Druck, der auf ihn ausgeübt worden ist bzw. das Bestreben des Bürgermeisters, die Situation zu beruhigen.

2. Quellenlage

Im Stadtarchiv Bruneck befindet sich der Bericht des Brunecker Bürgermeisters Dr. Hans Leiter an die Präfektur in Bozen, der noch am Tag der Veranstaltung schrieb: „Sembra che la morte sia avvenuta per cause naturali e non in seguito a rissa.“ Der Historiker Stefan Lechner schreibt über den Fall: „Die genaue Todesursache ist nicht geklärt […]. Die Volksmeinung ging hingegen davon aus, dass der Bauer von ehemaligen Faschisten erschlagen worden sei, was auch der Zeitzeuge und Historiker Claus Gatterer bestätigt.“ Der „Volksbote“ berichtete am 11. April 1946, dass die Autopsie den Befund erbracht habe, der Tod sei auf „natürliche Weise eingetreten und nicht infolge einer von außen gekommenen Einwirkung“.

Anmerkung SSB: Zur Feststellung des Historikers Lechner, dass „die genaue Todesursache nicht geklärt“ sei, ist festzuhalten, dass Lechner die Aussagen der Augenzeugen nicht kannte, da diese im Tiroler Landesarchiv lagerten und erst kürzlich im Gutachten der Historikerin Dr. Margareth Lun wissenschaftlich ausgewertet wurden. Zum Bericht des „Volksboten“ vom 11. April 1946 sei darauf hingewiesen, dass eben gerade ein Befund einer Autopsie nicht (mehr) existiert, da im Archiv des Brunecker Krankenhauses im numerisch angelegten Register, in dem die Eingänge in die Erste Hilfe verzeichnet wurden, exakt für den 5. April 1946 eine Nummer mit der dazugehörigen Krankengeschichte fehlt. Dr. Lun hat darauf in ihrem Gutachten hingewiesen.

Dr. Margareth Lun stellt in ihrem Gutachten diese und andere Zeugnisse über den Vorfall, die großteils von Günther Obwegs gesammelt wurden, d.h. die in der Presse erschienenen Artikel sowie die Zeugenaussagen, die heute im Tiroler Landesarchiv verwahrt werden, vor und verwendet sie als Argumentationshilfen. Die journalistischen Texte sind allerdings als objektive und historische Quelle nicht zulässig. Wenngleich wir aus ihnen einen guten Einblick in den Ablauf der Ereignisse gewinnen, bleiben die Rückschlüsse auf die Ursache des Todes des Mairhofer je nach politischer Gesinnung der/des Schreibers gefärbt.

Anmerkung SSB: Oberhofer scheint bezüglich journalistischer Texte jene Quellenkritik anzuwenden, die er hingegen bei der Aussage des Bürgermeisters Dr. Leiter vollständig vermissen lässt, die von ihm unkritisch rezipiert und für zuverlässig erklärt wird. Und selbst bei einer durchaus zugestandenen quellenkritischen Betrachtung journalistischer Texte ist hier der größere Kontext zu berücksichtigen: Die Südtiroler Medien standen damals, wie auch die SVP, unter Beobachtung der staatlichen Behörden. Eine kritische Aufarbeitung der Vorfälle in Bruneck und somit potentielle Probleme mit den staatlichen Behörden wären von den Südtiroler Medien kaum riskiert worden, wenn es nicht glaubhafte Belege dafür gegeben hätte. All dies wird von Oberhofer nicht im mindesten berücksichtigt, indem er lapidar auf einen (im übrigen rein vermuteten) politischen Gesinnungsjournalismus abstellt. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Oberhofer zwar die „journalistischen Texte“ als unglaubwürdig diffamiert, sich aber jeden Kommentars zu den Zeugenaussagen, die ebenfalls im Gutachten von Frau Dr. Lun minutiös aufgearbeitet werden, enthält.

Auch die im Gutachten zitierten Aussage des Journalisten und Historikers Claus Gatterer (S. 4) darf nicht als Zeugenaussage gewertet werden, da Gatterer nicht persönlich anwesend war und das Vorgefallene vermutlich aus Berichten von Zeitgenoss/innen und/oder aus den Medien erfahren hat.

Anmerkung SSB: Richtig. Das hat Frau Dr. Lun in ihrem Gutachten aber auch nicht gemacht: An keiner Stelle wird behauptet, dass Claus Gatterer bei der Kundgebung in Bruneck persönlich anwesend bzw. ein Augenzeuge gewesen wäre. Diese Aussage von Oberhofer kann sich nur daraus erklären, dass er das Gutachten von Frau Dr. Lun nicht oder nur flüchtig gelesen hat. Somit kann die obige Passage als irreführend und daher irrelevant betrachtet werden. Zudem sei darauf verwiesen, dass Oberhofer selbst davon ausgeht, dass Claus Gatterer eine Quellenlage aus „Berichten von Zeitgenoss/innen und/oder aus den Medien“ zur Verfügung stand, mithin eine belastbare Basis für Gatterers Feststellung.

Als wichtigste Quelle streicht Dr. Lun – mit Recht – die bereits erwähnte Aussage des Hans Duregger als „präziser“ als alle anderen Aussagen heraus (S. 14). Die Tatsache, dass keine der übrigen Aussagen ihr widerspreche, führt sie als Beweis für die Authentizität an.

Die Aussage wurde am 6. April 1946 aufgenommen. Weitere Aussagen, die über die Vorgänge Aufschluss geben, sind jene der Margareth Klöcker, die u.a. aussagte: „Durch welche Art der Tod verursacht wurde, weiß ich aber nicht zu sagen.“ Fritz Kosta sagte aus: „Dabei kam der „Hölzlerbauer“ von Reischach in das Gedränge, den ich hierauf niederfallen sah. […] Nähere Beobachtungen konnte ich nicht machen.“ Der Augenzeuge Eduard Wolfsgruber berichtete 1993 und somit mit großem zeitlichen Abstand zu den Ereignissen: „Einer der Faschisten nahm dabei einen Stuhl und schlug damit Johann Mairhofer nieder. […] Mairhofer blieb schwer verletzt liegen und verblutete am Graben“. Es ist also Dr. Lun beizupflichten, wenn sie schreibt, dass die Aussage des Hans Duregger die genaueste sei. Festzuhalten ist aber, dass keine der Zeugenaussagen eindeutig Auskunft über die Todesursache des Mairhofer gibt. Es fällt zudem auf, dass die Aussage nicht durch die Carabinieri, einen Notar oder eine andere Autorität „publica fide“, sondern vermutlich durch Funktionäre der Südtiroler Volkspartei aufgenommen wurden.

Anmerkung SSB: Hier lässt Oberhofer wiederum jegliches Verständnis für die damaligen Umstände vermissen, eine für einen Stadtarchivar doch sehr bedenkliche fachliche Schwäche. Die staatlichen Behörden wie Carabinieri und Militär, die selbst massiv und gewaltsam gegen die Brunecker Demonstranten vorgingen, hätten also die ersten Ansprechpersonen sein sollen, um Zeugenaussagen zum Tod des Mairhofer zu beurkunden? Das damalige, allgemeine Misstrauen der Südtiroler Bevölkerung gegen staatliche italienische Stellen sollte einem Stadtarchivar wenigstens in Grundzügen bekannt sein. Zudem verwundert es sehr, dass den damaligen Funktionären der SVP von Oberhofer indirekt jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen wird.

Es findet sich in den originalen Typoskripten lediglich der Hinweis, die Aussagen wären „an eidesstatt“ getätigt worden. Sie weisen keinen Stempel, Siegel oder andere Beglaubigungsmittel, nicht einmal eigenhändige Unterschriften der Aussagenden auf.

Anmerkung SSB: Beim HinweisSie weisen keinen Stempel, Siegel (…) aufzeigt sich wiederum die mangelhafte Beschäftigung Oberhofers mit der Thematik. Hätte Oberhofer sich in seiner Eigenschaft als Stadtarchivar die Mühe gemacht, die Zeugenaussagen im Tiroler Landesarchiv einzusehen, hätte er bemerkt, dass diese auf Briefpapier der Südtiroler Volkspartei protokolliert wurden. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass auch die Aussage des damaligen Bürgermeisters Dr. Leiter, die Oberhofer als alleinige Quelle gelten lässt, keine eigenhändige Unterschrift aufweist.

Dr. Lun vermutet, die Aussagen seien nach der Protokollierung in der Ortsstelle der Südtiroler Volkspartei protokolliert, über die Grenze geschmuggelt und bei der „Landesstelle für Südtirol“ bei der Tiroler Landesregierung gesammelt worden (S. 5). Die Tatsache, dass die Aussagen nicht eigenhändig unterschrieben sind, erklärt sie damit, dass im Fall einer Festnahme der geheimen Boten die Berichterstatter ihre Autorenschaft hätten leugnen können (ebd.).

Das entscheidende Dokument, das über die Todesursache des Mairhofer endgültig Aufschluss geben könnte, ist der Akt über die Obduktion der Leiche, der nicht auffindbar ist. Dass er absichtlich aus dem Archiv des Krankenhauses entfernt wurde (S. 13), ist eine Vermutung.

Anmerkung SSB: Richtig. Und genau dies hat Frau Dr. Lun in ihrem Gutachten auch als Vermutung gekennzeichnet, Zitat Gutachten Frau Dr. Lun (S. 13): „Wurde hier das Faszikel bewusst entfernt, um zu vertuschen, welche Verletzungen Johann Mairhofer hatte?“ Das ist eine Fragestellung und nicht eine Feststellung, wie Oberhuber der Historikerin Dr. Lun fälschlicherweise zu unterstellen scheint.

Da, wie Günther Obwegs festgestellt hat und wie Dr. Lun im Gutachten schreibt, nur dieser eine Akt in einer sonst geschlossenen Reihe fehlt, ist eine Suche in anderen Archiven, etwas dem Staatsarchiv Bozen, sinnlos. Akten wären wennschon als Konvolut in größere (und öffentlich zugängliche) Archive überstellt worden.

3. Anbringen einer Gedenktafel: Erinnerungskulturelle Implikationen

Das Anbringen einer Gedenktafel für den am 1946 verstorbenen Johann Mairhofer durch den Südtiroler Schützenbund ist in mehrerlei Hinsicht problematisch:

1. Die Erinnerung an vermeintliche Opfer ethnisch bedingter Konflikte im öffentlichen Raum sollte heute eher in Form der Erinnerung an Kollektive und nicht an Einzelpersonen wachgehalten werden.

Anmerkung SSB: Dies ist eine rein persönliche Einschätzung bzw. Wunschvorstellung von Oberhofer, die weder durch die moderne Erinnerungskultur noch durch eine sonstige wissenschaftliche Expertise gedeckt ist. Dementsprechend wird diese Schlussfolgerung auch völlig einsam und zusammenhanglos aufgestellt, ohne den geringsten Nachweis zu erbringen.

Moderne Erinnerungskultur sollte von der Konstruktion von „Helden“ und „Märtyrerfiguren“ Abstand nehmen. Die Geschichtsforschung hat genügend gezeigt, dass die Konstruktion von Held/innenfiguren dazu führt, dass der Blick auf Fakten verschleiert und die objektive Aufarbeitung des Geschehenen behindert wird. Als Beispiel für die gelungene Erinnerung an Kollektive ist der Waldfriedhof zu nennen.

Anmerkung SSB: Dem SSB liegt es fern, aus Johann Mairhofer eine Heldenfigur zu kreieren. Vielmehr sieht er ihn als Opfer einer Zeit, die in der Geschichtsschreibung als friedlich dargestellt wird, aber in die Umtriebe des Faschismus noch deutlich hineinreichen. Es geht hier um eine seriöse, korrekte Geschichtsschreibung der Stadtgemeinde Bruneck und um ein würdiges Andenken an einen unbescholtenen Menschen, dessen Tod aufgrund politischen Kalküls nie geahndet wurde.

2. Die Erinnerung an Opfer ethnisch bedingter Konflikte kann nur dann seriös im öffentlichen Raum verankert werden, wenn mit Sicherheit geklärt ist, dass die betreffende Person tatsächlich einer aus dem Konflikt resultierenden Straftat zum Opfer gefallen sind. Dies ist im vorliegenden Fall nicht möglich (s.o.). Eine gelungene Form der Erinnerung an Einzelpersonen, deren Opferrolle in einem Akt des ethnisch begründeten Mordens allgemein anerkannt ist, sind die „Stolpersteine“ in zahlreichen Städten als Erinnerung an die im Holocaust ermordeten Juden. Die vom Schützenbund geplante Bronzetafel, die in das Pflaster am Brunecker Graben eingelassen werden soll, erinnert an diese „Stolpersteine“, was schon allein aufgrund der keineswegs gegebenen Vergleichbarkeit der Dimension der Ereignisse, an die erinnert wird, angebracht ist. Bei Besucherinnen und Besuchern der Stadt könnte die Tafel sogar Befremden hervorrufen.

Anmerkung SSB: Tatsächlich gibt es im Fall Johann Mairhofer noch einige offene Fragen um die Umstände, wie er genau zu Tode gekommen ist. Allerdings ist es fahrlässig, bei einem Gutachten nicht genauer auf die Situation einzugehen und die genauen, recht gut bekannten Umstände der Kundgebung in Bruneck am 5. April 1946 fast zur Gänze außer Acht zu lassen. Die angespannte, gewaltbeladene Situation und die Zeugenaussagen lassen auf einen Totschlag schließen. (Siehe dazu die Details im Gutachten von Dr. Margareth Lun). Dass der 38-jährige Mairhofer hingegen plötzlich eines natürlichen Todes gestorben sein soll, ist wenig glaubwürdig. Absolut unzulässig ist der Hinweis, dass eine im Boden eingelassene Bronzetafel für Johann Mairhofer an die in vielen Städten für die ermordeten Juden eingelassenen „Stolpersteine“ erinnere und deshalb aufgrund der unterschiedlichen Dimension unangebracht sei. Erstens ist das persönliche Schicksal Mairhofers, der eine Demonstration gegen den Faschismus mit dem Leben bezahlen musste, für ihn und seine Familie ebenso tragisch, und zweitens hinkt diese Aussage insofern, dass nach dieser Logik auch nie mehr irgendwo Gedenktafeln an irgendwelchen Wänden angebracht werden dürften, weil es möglicherweise bereits irgendwo Gedenktafeln für noch tragischere Fälle gibt. Völlig absurd ist schließlich die Behauptung, eine Erinnerungstafel könne „Befremden“ bei Besuchern der Stadt auslösen. Oberhofer leistet hier einer sehr bedenklichen Entwicklung grob fahrlässig Vorschub, die das Gedenken an die eigene, oft auch leidvolle Vergangenheit aus Opportunitätsgründen für obsolet hält. Man fühlt sich geradezu an die Schweigespirale der 1950er Jahre erinnert, während der jegliches Gedenken an die Verbrechen des Krieges tabu war. Ein für einen Stadtarchivar schon überaus bemerkenswerter Ansatz.

3. Denkmäler im öffentlichen Raum sollten heute auf keinen Fall errichtet werden, wenn sie den Anschein erwecken, allein den Zweck zu verfolgen, ethnisches Unbehagen hervorzurufen oder zu verstärken. Gerade die Stadt Bruneck hat in Hinblick auf die Ereignisse und Verstimmungen rund um das Alpini-Denkmal (vulgo Kapuziner-Wastl) genügend Erfahrung mit derartigem Konfliktpotential sammeln können. Die Betonung der deutschen Südtiroler/innen als „Opfer“ und Italiener/innen als „Täter“ wäre im Fall des Anbringens der Gedenktafel besonders eklatant (soll sie zweisprachig sein?) und würde Verstimmungen nach sich ziehen, die mit jenen in Bozen (siehe Mussolini-Relief, „Siegesdenkmal“, „Siegesplatz“) vergleichbar wären.

Anmerkung SSB: Hier erklärt Oberhofer implizit, dass es sich bei der im Boden eingelassenen Gedenktafel um ein Denkmal im öffentlichen Raum handelt, von denen er sagt, sie „sollten heute auf keinen Fall errichtet werden, wenn sie den Anschein erwecken, allein den Zweck zu verfolgen, ethnisches Unbehagen hervorzurufen oder zu verstärken“. Der SSB widerspricht dieser Unterstellung vehement und zweifelt insofern die Seriosität des Gutachtens von Oberhofer an. Ethnisches Unbehagen würde eher der Umstand hervorrufen, dass heute noch von offizieller Seite der Stadt Bruneck versucht wird, eine Aufarbeitung dieses Vorfalles zu verhindern und die Umstände, durch die Mairhofer mit 38 Jahren zu Tode gekommen ist, schönzureden. Jeder demokratisch gesinnte Bürger, egal welcher Volksgruppe, muss daran interessiert sein, zu erfahren, was in seiner Stadt passiert ist und dass es Faschisten auch noch nach dem Ende des 2. Weltkriegs möglich war, ungestraft friedliche Kundgebungen zu stören und Gewalt anzuwenden. Und um Oberhofers Zweifel hinsichtlich einer Zweisprachigkeit der Erinnerungstafel gleich auszuräumen: Die Erinnerungstafel soll nicht zweisprachig sein. Sondern dreisprachig: Deutsch, Italienisch und Englisch.

4. Problematisch ist m.E. die Einbeziehung der Stadtgemeinde Bruneck in den Entscheidungsprozess. Eine Einverständniserklärung zur Anbringung der Gedenktafel könnte als Bereitschaft interpretiert werden, als öffentliche Körperschaft Kritik am Vorgehen staatlicher Behörden (Carabinieri, Polizei) im fraglichen Zeitraum 1946 zu üben.

Anmerkung SSB: Völlig unverständlich ist auch der Punkt 4, in dem es Oberhofer als „problematisch“ (sic!) bezeichnet, dass die Stadtgemeinde Bruneck in den Entscheidungsprozess bezüglich der Gedenktafel für Mairhofer mit einbezogen wird, zumal „eine Einverständniserklärung“ […] „als Bereitschaft interpretiert werden“ könne, „als öffentliche Körperschaft  Kritik am Vergehen staatlicher Behörden (Carabinieri, Polizei) im fraglichen Zeitraum 1946 zu üben“. Dass Oberhofer der Stadtgemeinde Bruneck rät, das Verhalten von staatlichen Behörden zu decken, die noch im Jahre 1946 eine friedliche Kundgebung von Südtiroler Bürgern gegen den Faschismus störten, gegen sie mit brachialer Gewalt vorgingen, nicht für Ordnung sorgten, sondern die Eskalation überhaupt erst verursachten, findet der SSB äußerst bedenklich. Warum soll die Gemeinde Bruneck heute noch staatliche Polizeikräfte schützen, die es nicht für nötig hielten, den Tod Mairhofers zu untersuchen, die nicht dagegen eingeschritten sind, dass Handgranaten und andere Gegenstände geworfen wurden, um ja nicht den Anschein erwecken, Kritik daran zu üben?

5. Die Ereignisse in Welsberg, die bisher gemeinsam mit jenen in Bruneck diskutiert und als Argument für die Wahrhaftigkeit der Totschlag-Theorie (gewaltbereite Ordnungskräfte bzw. Faschisten) herangezogen wurden, sind gesondert zu untersuchen und fallen in die Zuständigkeiten über die Vorfälle der Gemeinde Welsberg. Während die schriftlichen Zeugnisse über die Vorfälle in Bruneck durch Obwegs genau recherchiert und zusammengestellt wurden, sind diese Recherchearbeiten in Bezug auf Welsberg weitgehend noch zu leisten.

Anmerkung SSB: Hier führt Oberhofer zu Recht an, dass die zeitgleichen Ereignisse in der Gemeinde Welsberg (nach der Kundgebung) noch zu untersuchen sind. Dies ist nur zu unterstreichen. Allerdings ist es unlogisch, dass die Gemeinde Bruneck nicht ihrer Opfer gedenken soll, nur weil eine andere Gemeinde diese Geschichtsaufarbeitung noch nicht geleistet hat.

6. Jede/r, der in Zukunft den Hintergrund des von der Stadtgemeinde mitgetragenen Aktes der Anbringung der Gedenktafel erklären möchte (Stadtführer/innen, Lehrpersonen, Vertreter/innen der Stadtgemeinde), würde rasch in Erklärungsnot geraten (welcher Text auf der Tafel stehen soll, geht aus dem Ansuchen des Südtiroler Schützenbundes nicht hervor!)

Anmerkung SSB: Es ist sogar sinnvoll, wenn Stadtführer darauf hinweisen, was an diesem Apriltag in Bruneck geschah! Ein Stadtführer kommt hier garantiert nicht in Erklärungsnot – die damaligen Ereignisse und der historische Kontext hierzu sind wohl sehr eindeutig.

4. Fazit

Die Ermordung (Dr. Lun spricht im Gutachten explizit von einem „Mörder“, der gedeckt werden sollte) des Mairhofer durch italienische Ordnungskräfte respektive Faschisten ist historisch nicht nachweisbar, ebenso wenig das Delikt des Totschlages. Die Erinnerung an das Einzelschicksal des Johann Mairhofer ist als Exempel für die Unterdrückung einer ethnischen Minderheit in Südtirol deshalb nicht geeignet. Die Anbringung einer Gedenktafel könnte vielmehr als Provokation aufgefasst werden, die sich auf das friedliche Zusammenleben der Sprachgruppen in Bruneck negativ auswirken kann. Entsprechend den Artikeln 4 (Friede als Grundprinzip) und 5 (Sprach- und Volksgruppen) der Satzungen der Gemeinde Bruneck ist m.E. deshalb davon Abstand zu nehmen.

Anmerkung SSB: Korrekt ist, dass heute nicht mehr nachweisbar ist, durch welche Person genau Mairhofer zu Tode gekommen ist. Korrekt ist auch, dass wir nicht wissen, wer genau die „Akte Mairhofer“ aus dem Archiv des Krankenhauses Bruneck entfernt hat. Es ist allerdings sehr verdächtig, dass nur diese einzelne Akte im ansonsten vollständigen Konvolut fehlt und dass von offizieller Seite der ital. Behörden keine Untersuchungen in diese Richtung durchgeführt wurden. Denn sogar, wenn es diesen Todesfall nicht gegeben hätte, wäre die Eskalation dieser Kundgebung an sich Grund genug gewesen, diesen Fall genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Erinnerung an Johann Mairhofer als einen harmlosen, rechtschaffenen Bauern, der sein Leben noch in der Nachkriegszeit lassen musste, weil Faschisten ungestraft in Südtirol ihr Unwesen treiben konnten, ist mehr als berechtigt. Friedliches Zusammenleben kann nämlich nur gelingen, wenn beide Seiten ihren Opfern ein würdevolles Andenken bewahren dürfen, und wenn beide Seiten bereit sind, eine Aufarbeitung der Geschichte nicht nur zuzulassen, sondern sogar zu fördern. Denn gerade das ist eine wesentliche Voraussetzung des Artikels 4 (Friede als Grundprinzip) und des Art. 5 (Sprach- und Volksgruppen) der Satzung der Stadtgemeinde Bruneck.

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