BOZEN – Der Bundesgeschäftsführer teilt mit, dass in einem zweiten Fall innerhalb weniger Monate erfolgreich die Trachtenrückgabe von Seiten eines ehemaligen Mitglieds, diesmal in Meran, durchgesetzt werden konnte.
Wie schon beim ersten Fall wurde der Südtiroler Schützenbund dabei von Schützenkamerad RA Dr. Ewald Rottensteiner (SK „Major Josef Eisenstecken“ Gries) vertreten.
Eine langjährige und unangenehme Sache wurde dadurch erfolgreich zum Abschluss gebracht.
Sollten weitere Fälle von verweigerter Trachtenrückgabe (oder von anderen Gegenständen, die im Eigentum der Kompanie stehen) von Ex-Mitgliedern vorliegen, so können diese jederzeit in der Bundeskanzlei gemeldet werden.
Das Eigentum der Kompanien wurde durch den ehrenamtlichen Einsatz vieler Marketenderinnen und Schützenkameraden erworben und dient dem Tiroler Schützenwesen. Es muss konsequent vor Zweckentfremdung geschützt werden!
Daher wird der Bund sämtlichen gemeldeten Fällen bis zum Ende nachgehen.