Trachtenrückgabe erfolgreich durchgesetzt

BOZEN – Der Bundesgeschäftsführer teilt mit, dass ein ehemaliges Mitglied in einem Musterverfahren erfolgreich dazu gebracht wurde, seine Tracht, die er bei Austritt aus der Kompanie seit Jahren nicht zurückgegeben hat, endlich abzuliefern und zwar in gutem Zustand.

Sämtliche Kompanien, die ähnliche Fälle haben, sind gebeten, sich im Bundesbüro zu melden. Die Trachten gehören der Kompanie (es sei denn, sie wären von einzelnen Mitgliedern privat angeschafft worden) und sind dazu bestimmt, dem Schützenwesen sichtbaren Ausdruck zu verleihen.

Daher wird jedem angezeigten Fall durch unsere Schützenanwälte bis zum Ende nachgegangen werden. Es darf für uns nicht hinnehmbar sein, dass Trachten veruntreut werden.

Der Bundesgeschäftsführer bedankt sich sehr herzlich beim Schützenkameraden RA Dr. Ewald Rottensteiner (SK „Major Josef Eisenstecken“ Gries), der das Musterverfahren ohne Honorar und mit großem Einsatz betreut und erfolgreich durchgeführt hat.

Austritt aus der Kompanie, Musterverfahren, Trachtenrückgabe
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