BOZEN – Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund ASGB hat sich bei seinem 13. Bundeskongress im September 2014 unter anderem auch mit dem Thema Toponomastik in Südtirol beschäftigt. Darüber zeigt sich der Südtiroler Schützenbund erfreut. Es sei wichtig, dass dieses Thema wieder verstärkt öffentlich diskutiert werde.
Die Stellungnahme des ASGB beweise einmal mehr, dass es sich dabei nicht nur um ein „Schützenthema“ handle, sondern um eine wichtige gesellschaftliche und kulturelle Frage, die weiten Teilen der Bevölkerung am Herzen liege, so der Schützenbund in einer Aussendung.
Im Grundsatzpapier 2014-2018 schreibt der ASGB wörtlich:
Die unendliche Geschichte der Toponomastik muss einer Lösung zugeführt werden. In diesem Sinne ist es höchst an der Zeit, dass die deutschen Orts- und Flurnamen rechtlich abgesichert werden.“ Und weiter: „Das Thema Toponomastik ist und bleibt ein großes Anliegen der deutschen und ladinischen Volksgruppe. Die Ortsnamen sind für die Identität und das Selbstbewusstsein einer Volksgruppe grundlegend. Die faschistische Italianisierung durch Tolomei stellt ein schmerzliches Symbol unserer Geschichte dar. Jede willkürliche Übersetzung der Eigennamen stellt einen unrechtmäßigen Eingriff in die Grundrechte der angestammten Bevölkerung dar und kann nicht toleriert werden. Deshalb muss dieses Thema von der Politik endlich angegangen und einer Lösung zugeführt werden, damit das jahrelange Hick-hack ein Ende nimmt. Das kulturelle Erbe und die eigene Identität unserer Volksgruppe müssen erhalten bleiben. Für den ASGB ist es selbstverständlich, dass die historisch gewachsenen italienischen Namen berücksichtigt werden, es kann aber nicht sein, dass die von Tolomei bis in den letzten Weiler unseres Landes übersetzten Flurnamen nur aus Nachgiebigkeit bestehen bleiben. Außerdem müssen die deutschen Orts- und Flurnamen eine gesetzliche Grundlage erhalten.“ Der ASGB fordert abschließend: „Endgültige Lösung der Toponomastikfrage, wobei das kulturelle Erbe und die Identität unserer Volksgruppe erhalten bleiben müssen. Beseitigung der tolomeischen Übersetzungen, welche ein faschistisches Unrecht darstellen. Die deutschen und ladinischen Orts- und Flurnamen müssen gesetzlich geschützt werden, wobei historisch gewachsene italienische Namen berücksichtigt werden.“
Diesen Worten kann sich der Südtiroler Schützenbund mit seiner Toponomastik-Arbeitsgruppe SOKO Tatort „Alto Adige“ nur anschließen und bedankt sich beim ASGB für seinen Einsatz zum Wohle Südtirols.