Ausreise Minderjähriger: Ermächtigungen können auch bei Außenstellen der Quästur abgegeben werden

BOZEN – Der Südtiroler Schützenbund teilt mit, dass nach einer Aussprache mit der Quästur Bozen festgestellt wurde, dass die Ermächtigungen der Eltern für die Ausreise von Minderjährigen unter 14 Jahren auch bei den Außenstellen der Quästur Bozen eingereicht werden können. Man muss diese Ermächtigungen demnach nicht ausschließlich bei der Quästur in Bozen einreichen.

Außenstellen der Quästur Bozen gibt es in den Gemeinden Brenner, Brixen, Bruneck, Innichen, Mals und Meran. Adressen und Öffnungszeiten der Außenstellen können auf folgender Webseite eingesehen werden:

Opens external link in new window>>> Quästur Außenstellen

Der Südtiroler Schützenbund erinnert daran, dass die Ermächtigung von beiden Eltern ausgefüllt (insbesondere ist dabei eine Begleitperson anzugeben) und unterschrieben werden muss. Der Ermächtigung sind zudem Fotokopien der Identitätskarten beider Eltern, der Begleitperson und des Minderjährigen beizulegen.

Opens external link in new window>>> Genehmigung

Ermächtigungen, Minderjährige, Quästur
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