Stopp dem Ausverkauf der Heimat!

PUSTERTAL – Der Schützenbezirk Pustertal, der Südtiroler Heimatpflegeverband und der ASGB weisen in einem offenen Brief einige Südtiroler Gemeinden darauf hin, wie mit dem Landesraumordnungsgesetz Art. 79/ter (Wohnbau für Ortsansässige) dem Ausverkauf der Heimat ein Riegel vorgeschoben werden kann.

Dieser besagt, dass Gemeinden, in denen mehr als 10% des gesamten Wohnbestandes nicht für Ortsansässige benutzt werden kann, innerhalb eines Jahres den für die Ortsansässigen vorzubehaltenden Anteil der neuen oder umzuwidmenden oder durch Ablauf der Bindungsfrist frei werdenden Baumasse festlegen können. Dabei kann die Konventionierungspflicht bis auf 100 Prozent angehoben werden.

Im offenen Brief werden die Gemeinden gebeten, die gefassten Beschlüsse den Unterzeichnern zukommen zu lassen, bzw. über den Stand der Dinge zu informieren.

Offener Brief

An die betroffenen Gemeinden

Sehr geehrte Gemeindeverwaltungen!

Die „Aktion Heimat“ hat die letzten drei Jahre immer wieder auf die großen Probleme durch den sogenannten „Ausverkauf der Heimat“ hingewiesen und energische Maßnahmen gefordert. Auch verschiedene betroffene Gemeinden haben dies gefordert und unterstützt. Im Juli 2013 wurde dann schließlich vom Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung mit Art. 79/ter im Landesraumordnungsgesetz eingefügt. Dieser besagt, dass Gemeinden, in denen mehr als zehn Prozent des gesamten Wohnungsbestandes nicht für Ortsansässige genutzt werden, innerhalb eines Jahres den für die Ortsansässigen vorzubehaltenden Anteil der neuen oder umgewidmeten oder durch Ablauf der Bindungsfrist frei werdenden Baumasse festlegen können. Dabei kann die Konventionierungspflicht bis auf 100 Prozent angehoben werden.

Dieses Instrument scheint eine wirksame Maßnahme gegen den Ausverkauf von Wohnungen an Provinzfremde zu sein, allerdings hängt es vom Willen der jeweiligen Gemeinde ab, inwieweit sie sich selbst engagieren will. Diese Form der Eigenverantwortung muss jetzt wahrgenommen werden, ansonsten ist es nicht glaubhaft, wenn bisher über die Nichtzuständigkeit gejammert wurde. Deshalb rufen wir die Gemeindeverwaltungen auf, dringend diese Möglichkeit im Interesse der ortsansässigen Bürger zu nutzen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Wenn auch derzeit der Immobilienverkauf aufgrund der Wirtschaftskrise etwas stagniert, so können wir sicher sein: Die nächste Welle des Ausverkaufs kommt bestimmt.

Die ASTAT–Statistik von 2013 spricht bezüglich Zweitwohnungen eine klare Sprache: Es gibt Gemeinden, wo der Anteil der Zweitwohnungen auf alle Wohnungen Höchstwerte aufweisen, wie in Welschnofen (58 %!!) oder in Corvara (52 %). Insgesamt gibt es in Südtirol fast 13.000 Zweitwohnungen.

Hier einige Zahlen von verschiedenen Gemeinden:

Abtei 601 Zweitwohnungen
Corvara 488 (52%)
Welsberg 309
Toblach 475
Innichen 423
Welschnofen 927 (58%)
Ritten 513
Kastelruth 786

Gerade im Hochpustertal ist der Ausverkauf der Heimat ein brennendes Thema; immer mehr Jugendliche können sich keine eigene Wohnung mehr leisten. Die stark aufgeblähten Immobilienpreise sind in der derzeitigen Krisenlage völlig überzogen und deshalb für die einheimische Bevölkerung nicht zumutbar. Immer häufiger müssen junge Paare ins benachbarte Osttirol abwandern, weil sie in ihrer angestammten Heimatgemeinde keine passenden Wohnungen finden. Diese Abwanderungen sind nicht nur für die Betroffenen selbst sehr schmerzhaft, geht damit doch auch ein Stück Heimatbindung verloren, sondern vor allem für die Gesellschaft, die damit einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Werteverlust hinnehmen muss.

Die Zukunft unserer Jugend, die Fortentwicklung unserer Tradition, die Entwicklung unseres Tourismus, die Solidargemeinschaft unserer Wohnorte stehen auf dem Spiel – die Gemeindepolitik ist gefordert, jetzt endlich gesetzgeberisch einzugreifen!

Wir bitten nun die Gemeinden, uns über den Stand ihrer Aktivität zu informieren und uns diesbezüglich gefasste Beschlüsse zukommen zu lassen. Wir bedanken uns dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Plaikner ‐ Heimatpflegeverband Bezirk Pustertal

Albert Willeit ‐ Heimatpflegeverband Bezirk Pustertal

Haymo Laner – Schützenbezirk Pustertal

Elmar Aichner ‐ ASGB

Zur Information:

Auszug aus dem Landesraumordnungsgesetz ‐ Art. 79/ter (Wohnbau für Ortsansässige)

(1) Der Wohnbau für Ortsansässige dient zur Deckung des Wohnbedarfes der ortsansässigen Bevölkerung. Aufgrund einer spezifischen Analyse des Wohnungsbedarfes der ansässigen Gemeindebevölkerung und des Angebotes an Wohnungen im Gemeindegebiet kann die Gemeinde in ihrem Bauleitplan die Wohnungen, die neu errichtet werden können und gemäß den geltenden Bestimmungen konventioniert werden müssen, den Ortsansässigen vorbehalten. Die Gemeinden, in denen mehr als zehn Prozent des gesamten Wohnungsbestandes, ausgenommen die für die Privatzimmervermietung oder Urlaub auf dem Bauernhof verwendeten Wohnungen, nicht für Ortsansässige genutzt werden, legen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieses Artikels den im Gemeindegebiet zu konventionierenden und den Ortsansässigen vorzubehaltenden Anteil der neuen oder umgewidmeten oder durch Ablauf der Bindungsfrist frei werdenden Baumasse fest. Dabei können die Gemeinden in Abweichung zu den Bestimmungen dieses Gesetzes die Konventionierungspflicht bis auf 100 Prozent anheben. Die Gemeinden erlassen eine Verordnung, in der die Einhaltung und Überwachung geregelt wird. Bei Besetzung dieser Wohnungen kommen die Regelungen laut Artikel 79 Absätze 7 und 10 und die darin vorgesehenen Geldbußen zur Anwendung.

(2) Als Ortsansässige im Sinne dieses Artikels gelten all jene Bürger, die im Gemeindegebiet seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ihren meldeamtlichen Wohnsitz haben. Diesen sind jene Personen gleichgestellt, die vor ihrer Abwanderung für mindestens fünf Jahre ihren Wohnsitz in der Gemeinde hatten und in den AIRE-Listen eingetragen sind.

Ausverkauf, Heimat, Stopp
Bundesausschuss legt Kandidaten für die Neuwahl der Bundesleitung fest
Mehr Freiheit und Unabhängigkeit für Südtiroler Sportler

Ähnliche Beiträge