Florian von Ach zum Adjutanten des Landeskommandanten ernannt

BOZEN – Landeskommandant Elmar Thaler hat kürzlich Dr. Florian von Ach von der Schützenkompanie „Major Josef Eisenstecken“ Gries zu seinem Adjutanten mit Dienstgrad Oberleutnant ernannt.

Dr. Florian von Ach (Jahrgang 1975) stammt aus Bozen. Er hat am Franziskanergymnasium maturiert und anschließend in Wien, Innsbruck und Rom Rechtswissenschaften studiert. 2001 schloss er sein Magisterstudium ab, 2004 promovierte er an der Universität Innsbruck mit Auszeichnung zum Doktor der Rechtswissenschaften. Von 2005 bis Juni 2010 arbeitete er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei in Rom und Frankfurt am Main. Er hat die italienische und die deutsche Anwaltsprüfung bestanden und ist als Anwalt in Deutschland und Italien zugelassen. Seit Juni 2010 ist Florian von Ach in der Rechtsabteilung einer Südtiroler Bank tätig.

Ab Oktober 2013 wird Florian von Ach zudem nebenberuflich als Lektor an der Universität Innsbruck tätig sein und dort Rechtsgeschichte für Südtiroler Studierende lehren.

Florian von Ach hat von 2001 bis 2002 seinen Wehrdienst bei den deutschen Gebirgsjägern in Mittenwald/Bayern abgeleistet und ist dort Leutnant der Reserve. Dies war möglich, da er deutsch-italienischer Doppelstaatsbürger ist.

Florian von Ach war von 1998 bis 2000 Mitglied der Schützenkompanie Zwölfmalgreien, seit 2012 ist Florian Mitglied der Schützenkompanie „Major Josef Eisenstecken“ Gries.

Erst kürzlich wurden im Rahmen der „Top Legal Corporate Counsel Awards 2013“, die in Mailand verliehen wurden, die besten Unternehmensjuristen Italiens gekürt. Dabei wurde auch Florian von Ach ausgezeichnet. Er hat es in der Kategorie „Aufstrebender Betriebsjurist“ unter die zehn Besten geschafft. Bereits im März 2013 wurde er in London unter die besten Unternehmensjuristen Europas gewählt. Die Bundesleitung des Südtiroler Schützenbundes gratuliert ihm zu diesen Auszeichnungen recht herzlich.

Adjutanten, Florian von Ach, Landeskommandant
Willkommen in Buchenstein
Schützenzeitung Nr. 4-2013

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