Partnerschaft zwischen Schützenbund und Tiroler Versicherung besiegelt
BOZEN – Seit Jahrhunderten sorgen der Südtiroler Schützenbund und die Tiroler Versicherung für den Schutz unserer Heimat. Dabei sind beiden Vereinen die Geschichte und Tradition ebenso ein Anliegen wie die Erhaltung der Tiroler Identität, angepasst an die moderne Zeit. Beide Vereine haben diese Zusammenarbeit im Anschluss an die Andreas-Hofer-Landesfeier in Meran per Handschlag besiegelt. Der Südtiroler Schützenbund und die Tiroler Versicherung sind somit eine mehrjährige Partnerschaft eingegangen.
Aufgrund der zukünftigen Kooperation zwischen dem Schützenbund und der Tiroler Versicherung bekommen alle Schützen und Marketenderinnen Vorzugskonditionen beim Abschluss einer Versicherung.
Folgende Versicherungsprodukte werden dabei angeboten:
- Wohnhausversicherung samt Einrichtung und privater Haftpflichtversicherung
- Klimahausversicherung samt Einrichtung und privater Haftpflichtversicherung
- Reine private Haftpflichtversicherung
- Landwirtschaftliche Betriebs- und Haftpflichtversicherung (Obst-, Wein- und Gemüsebauer)
- Landwirtschaftliche Betriebs- und Haftpflichtversicherung (Viehbauer, Bergbauer)
- Versicherung im Gastgewerbe (Bar, Gasthaus, Restaurant, Pizzeria, Hotel, Garni, Pension, Camping, u.dgl.)
- Gewerbeversicherung (all jene Tätigkeiten, für die es einer Eintragung in der Handelskammer bedarf: z.B. Handwerk, Handel, Dienstleistung, u.dgl.)
- Auto-Kasko-Versicherung (für Personenkraftwagen – keine LKW und keine Camper)
- Private Unfallversicherung (gültig Weltweit und Deckung 24 Stunden)
Die Mitglieder der Kompanien des Südtiroler Schützenbundes können sich an jeden Vertriebspartner oder auch an die Landesdirektion in Bozen wenden, um sich Versicherungsangebote einzuholen. Voraussetzung zur Erstellung eines bevorzugten Angebotes ist die Vorlage des Mitgliedsausweises.
Die Vertriebspartner der Tiroler Versicherung werden dafür den Mitgliedsausweis kopieren und mit der Anfrage an die Landesdirektion der Tiroler Versicherung in Bozen weiterzuleiten.
Die Vorzugskonditionen gelten für alle Mitglieder, die in den vergangenen fünf Jahren keine Schäden vorzuweisen hatten. Für Mitglieder, denen aufgrund des schlechten Schadenverlaufes die Versicherungsverträge von anderen Versicherungsgesellschaften aufgekündigt worden sind, gilt diese Konvention nicht.
Weitere Infos unter www.tiroler.it