BOZEN – Mit einer landesweiten Plakataktion fordert der Südtiroler Schützenbund die Südtiroler Volkspartei auf, den aktuellen Gesetzesentwurf zurückzuziehen und den Gesetzesvorschlag dahingehend zu ändern, wie er auf der 48. ordentlichen Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei genehmigt wurde. Dieser sieht vor, dass die Anwendung der Dekrete des faschistischen Regimes von 1923 und 1940 nicht in Frage kommen. Das bedeutet, dass auch faschistische Dorfnamen nicht akzeptiert werden.
Diese Position zur Lösung der Toponomastikfrage wurde von der SVP-Landesversammlung (27.04.1991) in einer Resolution beschlossen. „Nichts hat sich in den vergangenen 21 Jahren ereignet, das die Aufgabe dieses Standpunktes rechtfertigen könnte. Die mahnenden Worte von Dr. Silvius Magnago dürfen nicht überhört werden. Mit jedem Schritt, den sich die SVP von ihren ureigenen Standpunkten in volkstumspolitischen Fragen entfernt, nimmt sie ein Stück Abschied von sich selbst“, warnt Landeskommandant Elmar Thaler.
Der Südtiroler Schützenbund appelliert mit allem Nachdruck daran, die Tiroler Identität unseres Landes, die sich nicht zuletzt in den Ortsnamen widerspiegelt, für die kommenden Generationen zu sichern und faschistische Ortsnamen niemals zu akzeptieren.
Hier im vollen Wortlaut die Resolution der Landesversammlung der SVP im Jahre 1991: „Die primäre Zuständigkeit in Sachen Toponomastik ist durchzuführen, wobei die deutsche, italienische und ladinische Toponomastik mit Landesgesetz festgelegt wird – insofern sie Teil der geschichtlichen und/oder völkischen Werte des Landes ist und in ihrer Diktion genehmigt wird. Als Teil der geschichtlichen und/oder völkischen Werte des Landes werden jene Ortsnamen angesehen, welche in der Geschichte und im Brauchtum der entsprechenden Sprachgruppen wurzeln; die Tatsache der bloßen Anwendung der Dekrete des faschistischen Regimes vom 29.03.1923 und vom 10.07.1940 begründet nicht die Zugehörigkeit zu den geschichtlichen und/oder völkischen Werten.“