Toponomastik-Gesetzentwurf: Oberflächlich und ohne jede wissenschaftliche Grundlage

BOZEN – „Der Gesetzentwurf der Südtiroler Volkspartei zur Ortsnamenregelung weist erhebliche Mängel auf. Er ist gespickt mit oberflächlichen Formulierungen und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage“, kritisiert Elmar Thaler, der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes, die im Februar im Landtag anstehende Behandlung dieser heiklen Frage.

Es werde zwar die Wichtigkeit der Tradition, Herkunft und der scheinbaren „wissenschaftlichen Absicherung“ der Ortsnamen beteuert, an keiner Stelle würden jedoch die Namenkonstruktionen Tolomeis und die faschistischen Namensdekrete zur Sprache kommen. „Dies geschieht nicht unbewusst“, ist sich der Südtiroler Schützenbund sicher: Zwar sei vorgesehen, all jene Namen, und damit auch die deutschen und ladinischen, amtlich festzulegen, die vor Ort gebräuchlich sind; es werde jedoch nicht erklärt, worauf der Gebrauch der Namen, speziell der italienischen, basieren solle und wie dieser festzustellen sei. Dies lasse den Schluss zu, dass Tolomeis Namen als Selbstverständlichkeit betrachtet und stillschweigend gutgeheißen werden. In punkto Wissenschaftlichkeit müsse man sich zudem fragen, wie man sich eine „wissenschaftliche Absicherung“ speziell der tolomeisch-faschistischen bzw. pseudoitalienischen, ahistorischen Ortsnamen – von denen jedoch bewusst nicht die Rede ist – vorstellen dürfe. „Alles in allem: Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, Tolomeis Namenkonstruktionen durch die Hintertür gutzuheißen und damit faschistisches Verbrechen auch noch auf Landesebene zu legalisieren“, warnt Landeskommandant Elmar Thaler.

Der Umgang mit der faschistischen Vergangenheit in unserem Land nimmt laut Schützenbund groteske Formen an. Sollte die Umsetzung des Gesetzesentwurfes nun wirklich anstehen, sind massive Proteste des Schützenbundes zu erwarten.

Landesgesetzentwurf-Nr-71-10-Ortsnamengebung, Landestoponomastikgesetz, Südtiroler Schützenbund, Toponomastik
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